1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Prozesse: Entscheidung zur Zusatzstunde vertagt

EIL

Prozesse Entscheidung zur Zusatzstunde vertagt

Ist es richtig, dass das Land Sachsen-Anhalt seine Lehrer verpflichtet, eine Stunde mehr pro Woche zu unterrichten? Eine richterliche Entscheidung, die für Donnerstag geplant war, wurde vertagt.

Von dpa 23.05.2024, 13:56
Ein Schüler meldet sich während einer Unterrichtsstunde in einem Gymnasium.
Ein Schüler meldet sich während einer Unterrichtsstunde in einem Gymnasium. Marijan Murat/dpa

Stendal - Im Fall einer Lehrerin, die eine verpflichtende Zusatzstunde pro Woche nicht leisten wollte und der deshalb gekündigt wurde, hat das Arbeitsgericht Stendal am Donnerstag unerwartet keine Entscheidung verkündet. Einer der beiden ehrenamtlichen Richter sei zwischenzeitlich aus Altersgründen ausgeschieden, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Die Kammer sei nicht mehr ordnungsgemäß besetzt, die Nachbesetzung solle jetzt erfolgen. Dies sei „Grundgesetz live“, sagte der Richter. Es führe leider dazu, dass sich das Verfahren verzögere. Die Entscheidung könnte nun am 20. Juni verkündet werden.

Zunächst hatten sich die Frau und das Landesschulamt auf einen Vergleich geeinigt. Dieser sah vor, dass die Klägerin für die Zeit nach Zugang der fristlosen Kündigung bis zum 30. April 2024 keine Ansprüche gegen das Land hätte. Das Arbeitsverhältnis sollte ab dem 1. Mai 2024 unter Anerkennung der bisherigen Dienstzeiten fortgesetzt werden, die Frau sollte künftig die umstrittene Vorgriffsstunde leisten.

Vor Journalisten sagte die Lehrerin am Donnerstag nach dem Gerichtstermin, sie habe den Vergleich widerrufen, weil sie gemerkt habe, dass sie sich damit nicht treu bleibe. Ihr Ziel sei es, sich selbst und ihre Arbeitskraft zu schützen. Sie habe in den vergangenen Jahren gemerkt, dass ihre Grenzen erreicht seien.

Um für weniger Unterrichtsausfall zu sorgen, müssen Lehrerinnen und Lehrer seit den Osterferien 2023 eine Stunde pro Woche zusätzlich vor der Klasse stehen. Diese Stunde können sie sich auszahlen lassen oder auf einem Arbeitszeitkonto ansammeln. Die betreffende Lehrkraft hatte sich mehrmals geweigert, die sogenannte Vorgriffsstunde zu leisten. Das Landesschulamt sah darin eine Arbeitspflichtverweigerung und zog Konsequenzen. Die Lehrerin zog daraufhin vor Gericht.

Laut einem Sprecher des Landesarbeitsgerichts ist dies nicht das einzige Verfahren zur Zusatzstunde, das bei den Arbeitsgerichten in Sachsen-Anhalt anhängig ist. Ende Juni soll ein ähnlich gelagerter Fall vor dem Arbeitsgericht in Halle verhandelt werden.