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Zugunglück Hordorf Zugunglück Hordorf: Ein Urteil, aber kein Ende

Von Katrin Löwe 28.11.2012, 08:42
Der Angeklagte Titus S. hält sich beim Prozess um das Zugunglück von Hordorf im Landgericht in Magdeburg einen Ordner vor sein Gesicht. Er wurde nun zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. (FOTO: DPA)
Der Angeklagte Titus S. hält sich beim Prozess um das Zugunglück von Hordorf im Landgericht in Magdeburg einen Ordner vor sein Gesicht. Er wurde nun zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. (FOTO: DPA) dpa-Zentralbild

Magdeburg/MZ. - Das Urteil gegen einen Lokführer ist verkündet, die juristische Aufarbeitung eines der schwersten Zugunglücke der vergangenen Jahre aber geht weiter. Der Zusammenstoß eines Güterzuges mit einem Harz-Elbe-Express in Hordorf, bei dem im Januar 2011 zehn Menschen starben, wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Außerdem muss sich die Staatsanwaltschaft nach einer Strafanzeige noch einmal mit der Verantwortung der Deutschen Bahn befassen.

Das Landgericht Magdeburg hatte am Mittwoch den Lokführer eines Güterzuges zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der bei einem privaten Bahnbetreiber arbeitende 41-Jährige hatte ein Vor- und ein Haltesignal übersehen und so den Zusammenstoß im eingleisigen Bereich der Strecke verursacht.

Nebenklage-Anwalt Jens Kownatzki, der eine fünfjährige Haftstrafe gefordert hatte, kündigte bereits Revision gegen das Urteil an. „Uns geht es um Aufklärung. Die ist aus unserer Sicht nicht ausreichend erfolgt“, sagte er. Kownatzki vertritt Kevin Rose, den Vater der damals zehnjährigen Amalia, die bei dem Unglück Mutter, Schwester und Stiefvater verlor, selbst lange im Koma lag. „Man hätte noch ein unfallanalytisches Gutachten machen können, aber das wollte man nicht“, sagte Rose.

Klaus-Günter Salewski, ein weiterer Anwalt der Nebenklage, hat zudem inzwischen Strafanzeige gegen die Deutsche Bahn wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen erstattet. Er erwarte, dass sich die Staatsanwaltschaft noch einmal ausführlich mit der Verantwortung der Bahn auseinandersetze, sagte Salewski nach dem Urteil. Die Bahn ist Eigentümer der Strecke, hatte diese aber nicht mit einer Anlage ausgestattet, die Züge beim Überfahren von Haltesignalen automatisch bremst. Die Technik war laut Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung nicht vorgeschrieben. Angesichts der Gefahren auf der Strecke hätte sie dennoch installiert werden müssen, erklärte Salewski.

Richterin Claudia Methling verwies in ihrer Urteilsbegründung auch darauf, dass es 2008 an selber Stelle beinahe zu einem Zusammenstoß gekommen war, als ein Güterzug ebenfalls das Haltesignal überfuhr. Ein entgegenkommender Personenzug konnte damals rechtzeitig gestoppt werden.

Monate nach dem Unglück von 2011 war die Sicherheitstechnik in Hordorf installiert worden. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ist sie ab 1. Dezember auf allen eingleisigen Strecken, auf denen sich Züge begegnen können, Pflicht.