1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Urteil: Urteil: Anlieger muss breiten Grünstreifen nicht mähen

Urteil Urteil: Anlieger muss breiten Grünstreifen nicht mähen

27.06.2009, 13:42

Magdeburg/dpa. - Ein Anlieger muss den Grünstreifen zwischenseinem Grundstück und der angrenzenden Straße bis zu einer Tiefe vonfünf Metern nicht mähen. Das geht aus einer Entscheidung desOberverwaltungsgerichts (OVG) Magdeburg hervor (Akteinzeichen: 3 L806/08). Damit wurde die Berufung gegen ein Urteil dasVerwaltungsgerichtes Magdeburg vom 24. November 2008 abgelehnt.Dieses hatte entschieden, dass eine Bestimmung in einer kommunalenStraßenreinigungssatzung, wonach ein Anlieger verpflichtet wird, denGrünstreifen in diesem Ausmaß regelmäßig zu mähen, unwirksam ist.

Zur Begründung hatte das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass nachdem Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt den Straßenanliegerndurch eine kommunale Satzung nur in gewissem Umfang die Verpflichtungzur regelmäßigen Straßenreinigung auferlegt werden könne. Das Mäheneines Randstreifens sei auch bei weiter Auslegung keine Reinigung derStraße. Mit der Ablehnung der Berufung wird das Urteil desVerwaltungsgerichtes rechtskräftig, teilte das OVG weiter mit.