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Neues Wappen-Kapitel in Gatersleben Neues Wappen-Kapitel in Gatersleben: Bürgermeisterin Heidrun Meyer muss Veto einlegen

Von Kerstin Beier 11.08.2017, 09:55
Der Wappenstreit ist erstmal kein Thema mehr im Rat. Der wird sich demnächst wieder damit befassen.
Der Wappenstreit ist erstmal kein Thema mehr im Rat. Der wird sich demnächst wieder damit befassen. Archiv/Frank Gehrmann

Gatersleben/Nachterstedt - Wer glaubte, der Wappenstreit in Gatersleben sei entschieden und das Kapitel abgeschlossen, sieht sich getäuscht. Die Kommunalaufsicht des Landkreises hat Seeland-Bürgermeisterin Heidrun Meyer aufgefordert, dem Beschluss des Ortschaftsrates vom 26. Juni zu widersprechen.

Gültiges Wappen gibt es schon seit 1995

Demnach darf sich Gatersleben kein neues Wappen zulegen, weil der Ort ein seit 1995 gültiges und genehmigtes Wappen besitzt. Die Kommunalaufsicht beruft sich auf einen Runderlass des Ministeriums vom Februar 2012.

Darin heißt es unter anderem: Laut Kommunalverfassungsgesetz (KVG) des Landes „führen Ortsteile ihre Wappen und Flaggen weiter, die sie zum Zeitpunkt vor Inkrafttreten des KVG, also bis zum 30. Juni 2014 geführt haben.“

Bedingung dafür sei, dass das Wappen zu diesem Zeitpunkt genehmigt war. Eine Änderung für Ortsteile von Gemeinden sei nach Paragraf 15 ausgeschlossen. Sowohl dem Ortschaftsrat als auch dem Gemeinderat fehle, so heißt es in der Verfügung, „die Kompetenz, für einen Ortsteil ein neues Wappen oder eine neue Flagge anzunehmen.“

Kommunalaufsicht hält an Forderung fest

Die Kommunalaufsicht habe aus der Berichterstattung der MZ von den Vorgängen um das zu verändernde Wappen erfahren und die Seelandbürgermeisterin aufgefordert, umgehend Widerspruch einzulegen.

„Das habe ich am 7. Juli schriftlich getan“, so Meyer, die das ganze Thema zunehmend ärgerlich findet. „Da hängen rechtliche Dinge dran, deshalb ist es unverständlich, wenn der Ortsbürgermeister keine Rücksprache mit der Verwaltung nimmt und eigenmächtig handelt.“

Aus ihrer Sicht wäre es „vernünftiger, vor einer solchen Initiative erstmal die zuständige Behörde zu fragen.“

In etlichen Sitzung wurde sich mit dem Wappenthema befasst

Und es ist viel an Initiative und Arbeit, die die Gaterslebener bereits in ihr Vorhaben gesteckt haben. In mehreren Ortschaftsratssitzungen ist das Thema diskutiert worden, es gab eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Historie beschäftigte und schließlich einen historisch begründeten Vorschlag.

Nach diesem sollen sieben Ähren den oberen Teil des Wappens schmücken. Auf der unteren Hälfte soll ein Hecht auf blauem Grund nach links schwimmen - von vorn gesehen. Aus Sicht eines Schildträgers wäre das dann nach rechts.

Ortsbürgermeister Mario Lange gibt keinen Kommentar ab

Gaterslebens Ortsbürgermeister Mario Lange bestätigt den Eingang des Widerspruchs. „Ich werde das aber nicht kommentieren“, sagte er am Donnerstag am Telefon.

Er möchte zunächst die Ortschaftsratssitzung abwarten, die er für den 21. August anberaumt hat. Im ganzen Seeland gibt es übrigens nur drei Orte, die über ein genehmigtes Wappen verfügen. Neben Gatersleben sind das Schadeleben und Nachterstedt. (mz)