Justiz Landgericht ordnet Maßregelvollzug für einen Bewohner der Schloß Hoym Stiftung an
Nach mehrfacher versuchter Brandstiftung wird der Mann auf Anordnung der 5. Strafkammer in ein geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus verlegt.

Hoym/Magdeburg/MZ - „Der Blick zurück wirkt düster“, sagt Claudia Methling, Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenats des Landgerichtes in Magdeburg. Der nach vorn, so Gutachter, wird auch nicht klarer. Die Richterin hatte am Montag den Auszug aus dem Register des Bundesamtes für Justiz verlesen. Immer wieder wird einem 41-Jährigen versuchte schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vorgeworfen, jedes Mal erklärt ein Gutachten ihn für schuldunfähig. Dadurch werden alle Verfahren eingestellt. Weil er am 26. April 2021 versuchte, in der Schloß Hoym Stiftung in seiner Wohngruppe Feuer zu legen, hat das Gericht nun am dritten Verhandlungstag eine Unterbringung im Maßregelvollzug Uchtspringe angeordnet. „Verurteilt kann er nicht werden“, erläutert das Gericht.
