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Wegen Sven Liebich Wegen Sven Liebich: Neues Gesetz soll Verbote von Extremisten-Demos erleichtern

25.08.2020, 14:38

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt sollen Demonstrationen wie die des Rechtsextremisten Sven Liebich in Halle künftig leichter verboten werden können. Sein Haus arbeite derzeit an einer entsprechenden Gesetzesänderung, sagte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

„Es ist ein Thema, das uns alle belastet“, hatte Ministerpräsident Rainer Haseloff am Nachmittag in der Pressekonferenz der Landesregierung betont. Das Land wolle das Thema jetzt zielgenau angehen. Es gehe nicht darum, die Versammlungsfreiheit einzuschränken sondern lediglich ihren Missbrauch, so der Ministerpräsident. Das Land werde sich hier als wehrhafte Demokratie zeigen, versprach er.

Neues Gesetz wegen Liebich-Demos

Die Landesregierung reagiert damit auf lauter werdende Forderungen, die wöchentlichen Demos von Liebich auf dem Marktplatz in Halle zu verbieten.

Zuletzt hatte unter anderem Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) gefordert, dass die Polizei Liebichs Kundgebungen entsprechend unterbindet. Am Dienstag befasste sich das schwarz-rot-grüne Kabinett mit dem Thema.

Landesverfassungsschutz: Liebich ist rechtsextremer Provokateur

Liebich ist ein deutschlandweit bekannter Rechtsextremist. Der Landesverfassungsschutz bezeichnet den Hallenser als rechtsextremen Provokateur und Verschwörungstheoretiker und widmet ihm regelmäßig Passagen im jährlichen Verfassungsschutzbericht.

Seit 2016 ist Liebich führender Kopf und meist auch Anmelder einer sogenannten Montags-Demo. Seit einigen Wochen ist er zusätzlich am Wochenende bei Demos gegen die Corona-Maßnahmen als Redner dabei.

Verbot von Liebich-Demos bisher nicht möglich

Nach jetziger Gesetzeslage ist ein Verbot von Liebichs Demos trotz dessen Einstufung als Extremist nicht möglich, sagte Stahlknecht.

Zwar werde Liebich regelmäßig auch wegen Aussagen auf seinen Kundgebungen wegen Volksverhetzung, Verleumdung und Beleidigung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft habe alle abgeschlossenen Verfahren bisher jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Die Vorwürfe, wegen denen sich Liebich derzeit vor Gericht verantworten müsse, beträfen hingegen Äußerungen in den sozialen Medien und hätten keinen direkten Bezug zum Demogeschehen. Damit entfalle ein Verbot wegen Straftaten bei den Kundgebungen.

Vorstoß bringt keine schnelle Abhilfe

Die Gesetzesänderung soll ermöglichen, dass Demonstrationen auch wegen der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit untersagt werden können. Ähnliche Regelungen gebe es in anderen Bundesländern, darunter Bayern, bereits, sagte Stahlknecht.

Ein Verbot wäre dann auch möglich, wenn auf Kundgebungen die Würde von Einzelnen oder ethische Grundsätze verletzt werden. Eine solche Vorgabe im Versammlungsrecht sei bereits vor 15 Jahren im Land diskutiert, vom damals SPD-geführten Innenministerium aber nicht umgesetzt worden.

Schnelle Abhilfe bringt der Vorstoß nicht: Eine Gesetzesänderung muss sowohl das Kabinett als auch in zweifacher Lesung den Magdeburger Landtag passieren. „Wenn alle bemüht sind, gehe ich davon aus, dass sich die Änderung in wenigen Monaten umsetzen lässt“, so Stahlknecht. Die Zeit aber eilt: Spätestens zum 9. Oktober, dem Jahrestag des rechtsextremen Anschlags in Halle, soll die Änderung beschlossen sein. (mz/dpa)