Beerdigung im Tuch Reform des Bestattungsrechts in Sachsen-Anhalt: Ein Fortschritt nach zwei Jahrzehnten
Rund zwei Jahrzehnte stritt Sachsen-Anhalts Landespolitik über die Modernisierung des Bestattungsrechts: Ein zentraler Punkt war die Beerdigung im Leichentuch. Dass die Reform nun kommt, ist ein überfälliger Schritt, kommentiert MZ-Redakteur Jan Schumann.

Magdeburg/MZ - Rund zwei Jahrzehnte hat Sachsen-Anhalts Landtag gebraucht, um sich zu dieser Reform des Bestattungsgesetzes durchzuringen. Jetzt gilt das, was in großen Teilen Deutschlands schon lange Standard ist – Juden und Muslime können ihre Toten nun nach religiösem Ritus im Tuch bestatten.
Forderungen nach dieser Reform gibt es bereits lange. Denn der Sargzwang verhinderte bisher, dass zwei Weltreligionen in diesem Bundesland ihre Traditionen ausleben konnten. Schon immer gab es an dieser Stelle einen Widerspruch: Sachsen-Anhalt will sich als weltoffenes Land darstellen, das die Religionsfreiheit hochhält – dennoch blieben Juden und Muslimen bis heute ausgerechnet ihre traditionellen Bestattungsriten untersagt.
Die Reform des Bestattungsrechts ist ein Fortschritt für Sachsen-Anhalt
Es war höchste Zeit, das zu ändern. Nun können kommunale Friedhöfe zwar immer noch Tuchbestattungen untersagen, wenn die Bodenbeschaffenheit dagegenspricht. Die Prognose dürfte aber auch sein: Es wird eher keinen massenhaften Trend zur Tuchbestattung geben. Viele Sachsen-Anhalter denken bei Beerdigungen an Sarg und Urne – dabei dürfte es vorerst bleiben.
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Vor diesem Hintergrund sind auch die weiteren Reformen gut. Es ist richtig, dass Sternenkinder nun bestattet werden. Und dass Familienangehörige Asche für Erinnerungsstücke entnehmen können. Diese Koalition hat an dieser Stelle etwas geschafft, woran Vorgänger scheiterten.