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Neues Bestattungsgesetz Beisetzung im Leichentuch: Schafft Sachsen-Anhalt die Sargpflicht ab?

Im Landtag fordern die Grünen ein Ende von Sargpflicht und Friedhofszwang: Die Asche von Toten soll auch auf Privatgrundstücken verstreut werden dürfen. Modernisiert Sachsen-Anhalt nun sein Bestattungsrecht?

Von Jan Schumann Aktualisiert: 27.01.2022, 18:31
Kündigt "alternativen Gesetzentwurf" zum Bestattungsrecht an: Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD).
Kündigt "alternativen Gesetzentwurf" zum Bestattungsrecht an: Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Foto: dpa

Magdeburg/MZ - Im Landtag von Sachsen-Anhalt ist eine Debatte zur Reform des Bestattungsrechts in Gang gekommen. Erstmals besprach das Parlament am Donnerstag einen Gesetzentwurf der oppositionellen Grünen, der künftig Bestattungen im Leichentuch erlauben soll. Diese Form der Beisetzung ist im Islam und im Judentum vorgesehen. Dass die Sargpflicht nicht mehr zeitgemäß sei, „ist in Deutschland mittlerweile Konsens“, erklärte Grünen-Fraktionschefin Cornelia Lüddemann. Trauernde sollten wählen können, wie ihre Toten beigesetzt werden.

Die Grünen fordern auch, dass die Asche Verstorbener auf Privatgrundstücken verstreut werden darf. Das Gesetz soll außerdem sicherstellen, dass keine Grabsteine aus Kinderarbeit aufgestellt werden. Diese Regelung gibt es schon in anderen Bundesländern.

Linke: Gesetzänderung ist „überfällig“

Auch die Linkspartei macht aus der Opposition heraus Druck. Fraktionschefin Eva von Angern betonte, vor Erdbestattungen solle eine zweite Leichenschau Pflicht werden. So solle kein Verbrechen mehr unentdeckt bleiben. Eine Gesetzänderung sei „überfällig“.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) stellte eine Liberalisierung des Bestattungsrechts in Aussicht. Die Landesregierung werde einen „alternativen Gesetzentwurf“ einbringen. Grimm-Benne betonte, die „interkulturelle Öffnung“ des Gesetzes werde laut Koalitionsvertrag angestrebt. Allerdings sehe sie die Bestattung auf Privatgrundstücken „kritisch“.

Tatsächlich gab es im Landtag in Magdeburg bereits mehrere Anläufe, das Bestattungsgesetz von 2002 zu reformieren, allerdings ohne Ergebnis. Schon 2015 hatte es eine Anhörung von Experten im Parlament gegeben, eine Modernisierung kam nie zustande. Auch nicht in den Jahren 2016 bis 2021, als die Grünen zusammen mit CDU und SPD regierten. Die damalige Koalition einigte sich nicht.

Landtag berät in Ausschüssen

Gleichwohl zeigten sich die Fraktionen im Landtag grundsätzlich gesprächsbereit, auch die Koalition aus CDU, SPD und FDP. Allerdings wollen die Liberalen die generelle Aufhebung des Friedhofszwangs nicht mittragen, sagte der FDP-Abgeordnete Guido Kosmehl. Auch die CDU sieht das Verstreuen von Totenasche in Privatgärten kritisch. Der Gesetzentwurf soll in den kommenden Monaten in den Ausschüssen des Landtags besprochen werden. Die AfD begrüßte ebenfalls, dass das Bestattungsrecht diskutiert werden solle.

Die Grünen griffen in ihrem Entwurf auch eine Idee aus den vergangenen Jahren auf: Im Ausland gefallene Bundeswehr-Soldaten sollen sogenannte Ehrengräber bekommen - in der Praxis würde dies ein dauerhaftes Ruherecht bedeuten. Die CDU unterstützt das. Sozialpolitiker Tobias Krull schlug eine Ausweitung auf im Dienst gestorbene Polizisten vor. Auch SPD und FDP unterstützen die „Ehrengräber“-Regelung.