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Harald von Bose Harald von Bose: Darum droht der Datenschutzbeauftragte mit seinem Rücktritt

Von Hagen Eichler 26.03.2019, 18:53
Harald von Bose ist Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter.
Harald von Bose ist Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter. ZB

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose setzt die Politik unter Druck. Der Landtag müsse dringend einen Nachfolger für ihn wählen, forderte er am Dienstag.

Von Boses Amtszeit ist bereits seit zwei Jahren abgelaufen. Erstmals brachte er nun öffentlich die Möglichkeit eines Rücktritts ins Spiel. Er könne diese Option „nicht mehr ausschließen“, sagte er.

Von Bose ist Beamter auf Zeit. Er hat bereits zwei sechsjährige Amtszeiten absolviert. Laut Gesetz bleibt er so lange auf dem Posten, bis ein Nachfolger gewählt ist. Da der Landtag das in den vergangenen zwei Jahren aber nicht geschafft hat, schwindet beim Amtsinhaber die Bereitschaft zum Weitermachen.

Bald kein Datenschutzbeauftragter mehr in Sachsen-Anhalt?

Er habe die Lage juristisch prüfen lassen, sagte von Bose: Sobald er seinen Abschied beantrage, müsse ihm Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch (CDU) die Entlassungsurkunde überreichen. Dann gebe es keinen Chef an der Spitze der Behörde. „Das wäre ein Fall, wie es ihn in Deutschland noch nicht gegeben hat.“

Im vergangenen Jahr hatte die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen einen Versuch unternommen, das Amt zu besetzen. Drei Mal schickte sie Nils Leopold (Grüne) ins Rennen, drei Mal verfehlte dieser aber die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Seither tat sich nichts mehr. Die Koalition hält das Quorum für unerreichbar hoch. Tatsächlich ist es ungewöhnlich, dass die Landesverfassung für die Wahl eines Datenschutzbeauftragten die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten verlangt. Um Ministerpräsident zu werden, reicht im Landtag die einfache Mehrheit.

Von Bose: Man kann nicht ewig warten

Den Vorschlag für die Wahl des Datenschützers muss die Landesregierung unterbreiten. Seit der fehlgeschlagenen Wahl fühlt sich Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) jedoch nicht mehr zuständig. Jetzt sei der Landtag am Zug, erklärt er - und verweist darauf, dass das Land ja einen arbeitsfähigen Beauftragten habe.

Der weist dieses Argument nun ausdrücklich zurück. „Ich erwarte, dass die Verantwortlichen ihrer Verantwortung nachkommen und einen erneuten Vorschlag machen“, sagte von Bose. „Es gibt eine Verantwortung gegenüber dem Geist des Gesetzes. Man kann nicht ewig warten.“ Seine Forderung habe er Haseloff auch in einem ausführlichen Gespräch vorgetragen. Ein Ultimatum wollte der Datenschützer allerdings nicht setzen.

Die Koalition hofft nun auf eine Zweidrittelmehrheit, um das hohe Quorum in de Landesverfassung herabzusetzen. Eine schnelle Lösung ist jedoch nicht in Sicht. Die Verfassungsänderung solle „nach der Sommerpause“ in den Landtag eingebracht werden, kündigte CDU-Fraktionschef Siegfried Borgwardt an.

Von Bose und die Kameras der Rechten

Die Hängepartie ist für von Bose jedoch nicht der einzige Punkt zur Klage. Verärgert zeigt er sich auch über die aus seiner Sicht unzureichende Personalausstattung seines Amtes. Aktuell sind dafür 24,5 Stellen bewilligt. Durch die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGV) seien jedoch im vergangenen Jahr viele neue Aufgaben hinzugekommen. Von beantragten 16 weiteren Stellen habe er jedoch nur vier bekommen, in diesem Jahr vier weitere.

Von Bose rügte es als Übergriff in seine Befugnisse, dass die Landesregierung seine Anforderungen zusammengestrichen habe. Allein das Parlament könne eine solch Entscheidung treffen, klagte von Bose. Sein Amt sei unabhängig.

In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht für das zweite Halbjahr 2018 listet der Datenschutzbeauftragte 358 Beschwerden und Eingaben auf. Als wichtigen Fall nannte von Bose ein Vorkommnis aus Halle:

Die Kameras, die die rechtsradikalen Identitären an ihrem Haus in Nähe der Universität installiert hatten, um den Straßenraum zu überwachen. Auf Anordnung des Datenschützers musste der von der Kamera erfasste Bereich eingeschränkt werden. (mz)