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  7. Foltervorwürfe in JVA Augsburg: Halle-Attentäter hat Anzige erstattet

Ermittlungen in Haftanstalt Halle-Attentäter Stephan B. erhob Foltervorwürfe gegen Gefängnispersonal der JVA Augsburg

Die Staatsanwaltschaft Augsburg prüft seit Wochen schwere Vorwürfe gegen Personal der JVA Augsburg-Gablingen. Häftlinge berichten von skandalösen Zuständen bis hin zu Folter. Nun wird bekannt: Es liegt auch eine Strafanzeige des Halle-Attentäters Stephan B. auf dem Tisch.

Von Jan Schumann Aktualisiert: 08.12.2024, 15:23
Der Halle-Attentäter Stephan B. - hier beim Gerichtsprozess in Magdeburg - hat Foltervorwürfe gegen Gefängnispersonal erhoben.
Der Halle-Attentäter Stephan B. - hier beim Gerichtsprozess in Magdeburg - hat Foltervorwürfe gegen Gefängnispersonal erhoben. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Halle/Augsburg/MZ - In der Aufarbeitung schwerer Missbrauchsvorwürfe gegen Gefängnispersonal der JVA Augsburg-Gablingen (Bayern) prüft die Staatsanwaltschaft Augsburg auch eine Strafanzeige des Halle-Attentäters Stephan B. aus dem Jahr 2023. Nach MZ-Recherchen erhob der zu lebenslanger Haft verurteilte Rechtsterrorist im vergangenen Jahr den Vorwurf der Folter und des Verstoßes gegen Menschenrechtskonventionen gegen Justizpersonal.