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Umstrittene Verkürzung durch RKI Gericht in Halle: Alte Genesungsnachweise können weiter sechs Monate gelten

Überraschend hatte das Robert-Koch-Institut im Januar die Gültigkeit von Genesenen-Nachweisen verkürzt. Das Verwaltungsgericht Halle stellt nun klar: Alle Papier, die vor dem 15. Januar ausgestellt wurden, bleiben sechs Monate gültig.

Von Jan Schumann Aktualisiert: 17.02.2022, 13:32
Das Verwaltungsgericht Halle hat grundsätzlich zu Genesungsnachweisen entschieden.
Das Verwaltungsgericht Halle hat grundsätzlich zu Genesungsnachweisen entschieden. Foto: dpa

Halle/Magdeburg/MZ - Das Verwaltungsgericht Halle hat eine grundsätzliche Entscheidung zur Verkürzung des Genesenenstatus gefällt - und einer Hallenserin Recht gegeben. Die Frau hatte per Eilantrag gefordert, dass ihr Genesungsnachweis nach ihrer Corona-Infektion weiterhin 6 Monate gültig bleibt, obwohl das Robert-Koch-Institut (RKI) die Gültigkeit zwischenzeitlicher auf drei Monate verkürzt hatte. Das Gericht entschied: Die Bescheinigung der Frau, ausgestellt durch die Stadt Halle, gilt weiterhin für sechs Monate.

Damit folgt das Gericht Entscheidungen, die es so auch in anderen Gerichten Deutschlands gab. Die zwischenzeitliche Verkürzung der Gültigkeitsfrist durch das RKI von sechs auf drei Monate im Januar hatte für viel Unsicherheit bei Genesenen gesorgt. Schneller als erwartet wurde ihnen der Zutritt zu 2G-Bereichen verwehrt, etwa im Handel oder in Gaststätten.

Gericht: Entscheidung gilt für alle vergleichbaren Fälle

Im konkreten Fall war der Hallenserin im November 2021 ein Genesenennachweis bis Mai 2022 ausgestellt worden. Wegen der zwischenzeitlichen RKI-Entscheidung hatte sich die Frau laut Gericht zunächst hilfesuchend an die Stadt Halle gewandt - erfolglos. Die Stadt sah ihre Hände aufgrund der Bundesverordnung gebunden.

Das hallesche Gericht stellte nun klar: Das Papier bleibt sechs Monate gültig, denn es handele sich um einen Verwaltungsakt. „Dieser Verwaltungsakt sei weder widerrufen noch aufgrund der neuen Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung unwirksam geworden“, begründete das Gericht am Donnerstag in einer Mitteilung. „Verwaltungsakte blieben wirksam, auch wenn die entsprechende Verordnung auf deren Grundlage diese erlassen worden sind, aufgehoben oder geändert werde.“

Die Entscheidung dürfte für zahlreiche genesene Sachsen-Anhalter wegweisend sein. Das Verwaltungsgericht stellte klar: „Sämtliche“ Genesungsnachweise der Stadt Halle, die vor dem 15. Januar 2022 ausgestellt wurden, bleiben sechs Monate gültig.