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  7. Sachsen-Anhalt: Entlassene Lehrerin erreicht Einigung mit Schulamt

Verweigerte Zusatzstunde Entlassene Grundschullehrerin aus Sachsen-Anhalt darf zurück ins Klassenzimmer

Eine Altmärkerin weigerte sich, die vom Land verlangte zusätzliche Unterrichtsstunde zu leisten und wurde entlassen. Jetzt haben sich beide Seiten geeinigt - was hat die Frau erreicht?

Von Hagen Eichler Aktualisiert: 18.04.2024, 15:13
Erneut hat sich ein Gericht mit der umstrittenen Vorgriffsstunde beschäftigt.
Erneut hat sich ein Gericht mit der umstrittenen Vorgriffsstunde beschäftigt. (Foto: Hagen Eichler)

Magdeburg/MZ - Eine Grundschullehrerin aus der Altmark gibt ihren Widerstand gegen die vom Land angeordnete zusätzliche Unterrichtsstunde auf und darf in den Schuldienst zurückkehren. Darauf hat sich die 60-Jährige am Donnerstag in einem außergerichtlichen Vergleich mit dem Landesschulamt geeinigt. Die Behörde hatte die Frau im September des vergangenen Jahres entlassen, nachdem sie sich geweigert hatte, die sogenannte Vorgriffsstunde zu erteilen.

„Das Arbeitsverhältnis wird zum 1. Mai fortgesetzt“, sagte Landesschulamtssprecher Tobias Kühne. „Das bedeutet, dass ihre früheren Dienstzeiten und die erworbenen Erfahrungsstufen anerkannt werden, als wäre sie nie entlassen worden.“

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Das Land hatte die Lehrerin fristlos entlassen

Allerdings habe die Lehrerin keinen Anspruch auf Bezahlung für die Zeit zwischen dem 2. September und Ende April. „Klar ist, dass sie die Vorgriffssstunde ab dem 1. Mai leistet“, sagte der Behördensprecher. „Wir sind sehr zufrieden mit diesem Ergebnis.“

Die 60-jährige Birgit Pitschmann hatte an der Grundschule Henningen (Altmarkkreis Salzwedel) unterrichtet und blickt nach eigenen Angaben auf 40 Dienstjahre zurück. In der seit April 2023 abverlangten Vorgriffsstunde sah sie eine Überforderung ihrer Leistungsfähigkeit und verweigerte sich. Das Landesschulamt sah dadurch das Vertrauensverhältnis zerstört und kündigte den Arbeitsvertrag fristlos.

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Landesschulamt will keinen weiteren Streit

Mit der Vorgriffsstunde wollte die Landesregierung die in vielen Schulen schlechte Unterrichtsversorgung verbessern. Von der Zusatzbelastung freigestellt sind Schwerbehinderte und Beschäftigte ab 62 Jahren. Die Lehrer können wählen, ob sie für die Vorgriffsstunde in späteren Jahren einen Zeitausgleich bekommen oder ob sie sich das Geld auszahlen lassen.

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Nach der vom Arbeitsgericht Stendal vorgeschlagenen Einigung können beide Seiten noch eine Woche lang Widerspruch einlegen. Das Landesschulamt schließt das bereits aus. „Wir sehen keine Notwendigkeit, den Vergleich anzugreifen. Aus unserer Sicht ist der Fall erledigt“, sagte Behördensprecher Kühne. Wo Pitschmann künftig eingesetzt wird, ist noch offen. Man werde jetzt prüfen, welche Schule der Region aktuell Bedarf habe.

Anfang März hatte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt die Zusatzstunde für zulässig erklärt. Die Landesregierung habe nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, hieß es im Urteil. Insbesondere sei keine generelle gesundheitliche Überlastung zu befürchten.