Kommentar zur Vorgriffsstunde für Lehrer Wer fordert, muss auch zahlen
Die Zusatzbelastung ist politisch notwendig und auch rechtmäßig. Dass aber der Lohn nur zögerlich fließt, ist armselig.
Aktualisiert: 07.03.2024, 18:42

Magdeburg/MZ - Die meisten Lehrer in Sachsen-Anhalt haben sich etwas anderes erhofft, mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg ist nun aber klar: Die vom Land angeordnete Mehrarbeit im Klassenzimmer ist juristisch nicht zu beanstanden. Die Entscheidung kommt nicht überraschend. Schon früher und auch in anderen Bundesländern haben Regierungen den Lehrkräften Zusatzstunden abverlangt, wenn es zum Erteilen des Unterrichts erforderlich war.