Kommentar zum Abschiebestopp Ein Krimineller profitiert von Putins Krieg
Ein gewalttätiger Tschetschene darf auf Schutz in Sachsen-Anhalt hoffen. Das haben wir dem Machthaber im Kreml zu verdanken.

Magdeburg/MZ - Ein brutaler Schläger, mehrfach wegen Drogen, Betrugs und Körperverletzung verurteilt, darf nicht in seine Heimat Russland abgeschoben werden. Diese Entscheidung – sie ist noch nicht rechtskräftig – hat das Verwaltungsgericht Magdeburg getroffen, obwohl es sich um die anhaltende Gefährlichkeit des Betreffenden keinerlei Illusionen macht.
Wenn die Abschiebung tatsächlich scheitert, hat der aus Tschetschenien stammende Mann das allein dem Beharren der deutschen Justiz auf internationalem Recht und Menschenrechten zu verdanken. Das Gericht nimmt letztlich weitere Straftaten in Deutschland in Kauf, weil dem Gewalttäter in Russland schwerste Verstöße gegen die Menschenwürde drohen. Eine sehr heikle Abwägung – und mancher mag das Ergebnis für falsch halten.
Das Risiko, als Kanonenfutter in die Ukraine geschickt zu werden, ist real
Die Kammer hat sich die Entscheidung aber nicht leicht gemacht. Sie hat die Einberufungsregeln in Russland analysiert und den stets wachsenden Bedarf an neuem Kanonenfutter. Natürlich kann niemand mit Sicherheit sagen, ob ein Abgeschobener in Russland tatsächlich eingezogen wird, ob als Wehrpflichtiger oder mobilisierter Reservist. Im korrupten und intransparenten System Russlands gibt es sicher auch Möglichkeiten, sich freizukaufen.
Dennoch: Das Risiko, dass ein Abgeschobener schon wenig später mit unzureichender Ausrüstung und Ausbildung vorgeschickt wird, um im Kampf um ein paar Quadratmeter ukrainischen Bodens zu sterben, ist real. Das Gericht wollte dafür verständlicherweise nicht die Verantwortung übernehmen.
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Alle, die nach mehr als zwei Jahren russischem Angriffskrieg weiterhin glauben wollen, der Machthaber im Kreml habe eigentlich Interesse an Verhandlungen, dürfen gern konkrete Vorschläge für den Abzug der Russen aus der Ukraine machen. Endet das Sterben an der Front, gibt es auch keinerlei Grund mehr, russischen Straftätern in Deutschland Schutz zu gewähren.