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Fehlerhafte Beurteilungen Die Hängepartie bei wichtigen Justizposten muss enden (Kommentar)

Die Blockade von Ämtern in Staatsanwaltschaften und Gerichten ist peinlich für Sachsen-Anhalt. Ministerin Weidinger hat hier dringend etwas zu erledigen.

Von Hagen Eichler 14.01.2026, 18:03
MZ-Kommentator Hagen Eichler
MZ-Kommentator Hagen Eichler (Foto: Andreas Stedtler)

Magdeburg/MZ - Mit jahrelang unbesetzten Spitzenposten hat Sachsen-Anhalt schon früher unrühmliche Schlagzeilen gemacht. Geschlagene sieben Jahre, von 2017 bis 2024, gab es keinen ordentlich gewählten Landesdatenschutzbeauftragten. Viereinhalb Jahr lang, von 2020 bis 2024, musste die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg ohne Chef oder Chefin auskommen. Und jetzt tauchen schon die nächsten Fälle auf, erneut in der Justiz. Das ist peinlich für Sachsen-Anhalt.

Problematisch ist nicht, dass unterlegene Stellenbewerber vor Gericht ziehen. Eine neutrale Kontrolle des Auswahlverfahren ist schließlich ihr gutes Recht. Es muss einen auch nicht beunruhigen, wenn mal die eine oder andere Besetzung gestoppt wird. Die Auswahlprozedur und die vorgeschalteten Beurteilungen sind bei Beamten und Richtern hochformalisiert und komplex. Fehler können vorkommen.

Ministerin Weidinger muss erneut nachbessern

Ein Warnsignal muss jedoch sein, dass die von Sachsen-Anhalt geschaffenen Rechtsgrundlagen für diese Verfahren gerichtlichen Überprüfungen nicht standhalten. 2023 hieß es, man habe aus Gerichtsentscheidungen auf Bundes- und Landesebene gelernt. Die von Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) vorgelegte Beurteilungsverordnung sollte Ärgernisse wie die quälend lange Vakanz bei der Generalstaatsanwaltschaft für die Zukunft ausschließen. Jetzt aber muss die Ministerin erneut nachbessern.

Ihr Ministerium weist darauf hin, dass 98 Prozent der Beurteilungen nicht beklagt werden. Das kann aber kaum trösten, wenn unter jenen Fällen, die vor Gericht landen und die das Land verliert, überragend wichtige Posten sind.

Den Autor erreichen Sie unter: [email protected]

Die Hängepartie um die Leitenden Oberstaatsanwälte und den Landgerichtspräsidenten muss schnellstmöglich enden. Die Bürger haben ein Recht auf eine funktionierende Justiz – und das beginnt damit, dass wichtige Führungsposten auch wirklich ausgefüllt werden.