Auf einen Blick Corona-Verordnung in Sachsen-Anhalt ab dem 20. April

Halle (Saale) - Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hat am Donnerstag die inzwischen vierte Corona-Verordnung für Sachsen-Anhalt vorgestellt. Das Kontaktverbot bleibt demnach bestehen, allerdings dürfen ab Montag kleinere Geschäfte bis 800 Quadratmeter wieder öffnen. Das Land halte sich streng an die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom Mittwoch.
Der Schulbetrieb für Abschlussklassen aller Schularten soll am 23. April wieder beginnen, ab dem 4. Mai können bei positiver Entwicklung der Fallzahlen weitere Klassenstufen zum Unterricht zurückkehren.
Die Verordnung im Originaltext: Vierte Corona-Verordnung Sachsen-Anhalts vom 16. April (pdf)
Die neuen Regeln gelten vorerst bis zum 3. Mai. Versammlungen mit mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen bleiben vorerst bis zum 31. August verboten.
Ausnahmen gelten für den Arbeitsplatz, Personen im gemeinsamen Hausstand und enge Verwandte. Auch der ÖPNV ist ausgenommen, genauso wie geöffnete Geschäfte. Am 30. April will die Landesregierung die Lage neu bewerten.
MZ berichtet aktuell aus der Landespressekonferenz zur neuen Corona-Verordnung
Kontaktverbot in Sachsen-Anhalt bleibt bestehen
Ab Montag dürfen Geschäfte bis 800 Quadratmeter öffnen
Schulbetrieb beginnt teilweise am 23. April - Unis starten digital
Restaurants, Museen oder Zoos müssen noch warten
(mz)