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Wahlskandal AfD will im Wahlskandal von Stendal den Verfassungsschutz befragen

Von Jan Schumann 18.03.2017, 08:00
Der AfD-Abgeordnete Volker Olenicak im Plenarsaal vom Landtag in Magdeburg.
Der AfD-Abgeordnete Volker Olenicak im Plenarsaal vom Landtag in Magdeburg. dpa-Zentralbild

Magdeburg - Die AfD will es am kommenden Montag ein für alle Mal klären: Was wissen Sachsen-Anhalts Verfassungsschützer über die Briefwahlfälschungen in Stendal? Naheliegende Antwort: Vermutlich nicht viel mehr, als in der Zeitung steht. Doch damit will sich der AfD-Abgeordnete Volker Olenicak nicht begnügen. Deswegen beantragte er als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) eine Sondersitzung des Geheimgremiums am Montag. Die Kommission überwacht den Verfassungsschutz für den Landtag. Doch Olenicaks Initiative sorgt nun für kollektives Kopfschütteln unter seinen PKK-Kollegen.

Seine Fragenliste ist lang: Ist der Verfassungsschutz bei den mutmaßlichen Wahlmanipulationen in Stendal zwischen 2009 und 2014 tätig geworden? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen? Welche Erkenntnisse gibt es nun? Und falls der Verfassungsschutz nicht aktiv wurde: wieso nicht? Die Fragen gehen aus dem Antrag zur Sondersitzung hervor, der der MZ vorliegt. PKK-Vorsitzender Markus Kurze (CDU) bestätigte dieser Zeitung am Freitag, dass die Sondersitzung am Montag stattfinden werde.

Intern heißt es jedoch, der Vorsitzende habe versucht, Olenicak „beratend zur Seite zu nehmen“, und auf die Sitzung zu verzichten. Sie werde voraussichtlich völlig ins Leere laufen. Als Grund soll Kurze schlicht und ergreifend formuliert haben: Der Verfassungsschutz ist formell nicht zuständig, in dieser Frage mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu arbeiten. Diese Meinung herrscht auch bei den PKK-Mitgliedern der restlichen Fraktionen im Landtag. „Ich weiß nicht, was da jemand genommen hat“, sagte ein Abgeordneter am Freitag über den AfD-Vorstoß. Ein anderer spottete, der Antrag sei womöglich Ausdruck einer ausgeprägten Paranoia. „Aber nur, weil man paranoid ist, heißt das ja nicht, dass man nicht verfolgt wird.“

Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Gruppen und Bestrebungen aufzudecken, die aktiv gegen den Staat arbeiten. Etwa Linksextreme, Rechtsextreme und Salafisten. Anders ist die Lage in Stendal. Dort ging am Mittwoch ein Prozess am Landgericht zu Ende, in dem der ehemalige CDU-Stadtrat Holger Gebhardt zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er bei der Kommunalwahl 2014 Hunderte Wahlzettel und Briefwahl-Vollmachten gefälscht hatte, um sich und anderen CDU-Politikern Stimmen zuzuschanzen. Im Prozess hatte er gestanden und angedeutet, der damalige CDU-Kreischef habe Druck auf ihn ausgeübt. Staatsanwaltschaft und Gericht vermuten zudem, dass das Fälschernetz in der Stendaler CDU noch weiter reicht. Während die Staatsanwaltschaft nun bereits Vorermittlungen zur Landratswahl 2012 führt, zeichnet sich im Landtag ein neuer Untersuchungsausschuss zu den Vorgängen ab. Doch trotz aller kriminellen Energie - ein Fall für den Geheimdienst sei all dies selbstverständlich nicht, heißt es aus Landtags-Kreisen.

Anders sieht es weiterhin AfD-Mann Volker Olenicak, der sich am Freitag jedoch nicht konkret zum Vorstoß äußerte. Er halte aber „eine unbedingte Aufklärung“ der Vorgänge für nötig. Da werde „viel kleingeredet“. Einen Widerspruch zum Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes sah er nicht. (mz)