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Urteil gefallen Wahlaffäre in Stendal: Ex-Stadtrat Holger Gebhardt muss ins Gefängnis

15.03.2017, 15:15
Blick in das Landgericht in Stendal: Der Angeklagte Ex-Stadtrat und sein Verteidiger warten auf das Urteil im Prozess um die Wahlaffäre.
Blick in das Landgericht in Stendal: Der Angeklagte Ex-Stadtrat und sein Verteidiger warten auf das Urteil im Prozess um die Wahlaffäre. dpa-Zentralbild

Stendal - Eines macht die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden in ihrer Urteilsbegründung ganz deutlich: Allein war Holger Gebhardt für die Manipulationen bei der Kommunalwahl 2014 in Stendal nicht verantwortlich. Doch der ehemalige CDU-Stadtrat habe mit krimineller Energie gehandelt. Zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt das Landgericht Stendal den 43-Jährigen am Mittwoch. Eine Bewährungsstrafe, wie vom Verteidiger gefordert, bleibt Gebhardt verwehrt.

Das Gericht spricht ihn der Urkunden- und Wahlfälschung in mehreren Hundert Fällen für schuldig. Zugute hält ihm die Richterin sein Geständnis zu Prozessbeginn. Gebhardt hatte zugegeben, Briefwahlvollmachten gefälscht und fremde Wahlunterlagen selbst ausgefüllt zu haben. Schwer wiege jedoch, dass er nach Bekanntwerden der Manipulationen versucht habe, Zeugen zu einer Falschaussage zu bewegen.

Die Fälschungen beruhten auf einem vermeintlich durchdachten System: Für Stendaler, von denen er glaubte, sie würden ohnehin nicht zur Wahl gehen, beantragte Gebhardt mit gefälschten Vollmachten Briefwahlunterlagen. Die Wahlscheine füllte er dann selbst aus. Bei der Stadtratswahl setzte Gebhardt die Kreuze bei seinem eigenen Namen, bei der Kreistagswahl bei CDU-Kreischef Wolfgang Kühnel und dem Landtagsabgeordneten und ehemaligen Landtagspräsidenten Hardy Peter Güssau.

„Kriminelle Energie“ - Haftstrafe für Ex-CDU Stadtrat Holger Gebhardt wegen Wahlfälschung in Stendal

Doch das Vorgehen flog auf. Einige der vermeintlichen Nichtwähler wollten am Wahltag doch ihre Stimme abgeben. Im Wahllokal bekamen sie gesagt, sie hätten bereits per Briefwahl abgestimmt. Ein Betroffener sagte schließlich unter Eid aus, dass seine Unterschrift gefälscht wurde. Es kam zu einer Strafanzeige, die Wahl musste nach Bekanntwerden der Manipulationen wiederholt werden.

Juristisch ist der Fall Gebhardt mit dem Urteil aufgearbeitet. Politisch allerdings hat der Prozess mehr Fragen aufgeworfen, als er beantwortet hat. Vor Gericht hatte Gebhardt von Druck aus CDU-Kreisen berichtet. Es habe einen Auftrag für die Fälschungen gegeben. Auch habe ein Ordner mit einkopierten Unterschriften, die er für die Manipulationen benutzte, bereits zuvor in der CDU-Geschäftsstelle existiert.

Das Gericht hält diese Aussagen für glaubwürdig. In ihrer Urteilsbegründung sagte Richterin Henze-von Staden, eine unbekannte Person habe entschieden, Daten und Unterschriften von Wählern für Fälschungen zu verwenden. Gebhardt habe dem zugestimmt und die Manipulationen durchgeführt.

Er habe zudem nicht bei allen Wahlscheinen selbst die Kreuze gesetzt, hatte Gebhardt gesagt. Teilweise seien die Zettel bereits ausgefüllt gewesen. Namen nannte er aber nicht, er wolle niemanden „ans Messer liefern“. Wichtige Zeugen wie CDU-Kreischef Kühnel beriefen sich im Prozess sich auf ihr Recht, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.

In naher Zukunft könnte sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit den Vorgängen in Stendal befassen. Die Linke will das Gremium beantragen, andere Fraktionen haben bereits ihre Zustimmung signalisiert. Offene Fragen gibt es vor allem zur Rolle Güssaus. Der langjährige CDU-Stadtchef in Stendal war als Landtagspräsident zurückgetreten, weil der nicht hatte ausräumen können, frühzeitig von den Manipulationen gewusst zu haben.
Zudem zieht die Affäre inzwischen weitere Kreise: Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit die Landratswahl 2012 wegen Manipulationsvorwürfen. (dpa)