Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Zehntausende noch ohne elektronische Gesundheitskarte

Magdeburg/MZ/ash - Auch knapp drei Monate nach der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) haben mehrere zehntausend gesetzlich Versicherte in Sachsen-Anhalt noch immer keine der neuen Karten. Wie die Barmer GEK am Dienstag mitteilte, betrifft dies allein bei ihrer Krankenkasse "etwa vier Prozent also fast 12.000 der rund 300.000 Versicherten zwischen Arendsee und Zeitz.“
Eigentlich sollten in den Arztpraxen und im Krankenhaus seit Jahresbeginn nur noch die neuen Gesundheitskarten mit dem Konterfei der Versicherten zur Abrechnung akzeptiert werden. "Doch Krankenkassen und Ärztevertreter haben sich darauf verständigt, den Säumigen noch eine letzte Chance bis zum 30. September einzuräumen“, erläutert Thomas Nawrath von der Barmer. So werden Patienten mit der alten Krankenkarte nicht nach Hause geschickt. "Jedoch muss der Patient innerhalb von zehn Tagen nach Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis einreichen, sonst ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Behandlungskosten privat in Rechnung zu stellen", so Nawrath weiter.
Vorerst sind nur übliche Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse und Krankenversicherungsnummer gespeichert, die auch auf den bisherigen Chipkarten enthalten waren. Die augenfälligste Neuerung ist ein Foto des Versicherten. Ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahre und Versicherte, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können, wie Bettlägerige. Auf der Rückseite ist die Europäische Krankenversichertenkarte aufgedruckt.
Die Gesundheitskarte enthält einen Mikroprozessor, der es künftig ermöglicht, sensible Gesundheitsdaten zu verschlüsseln und zu schützen. So können die Stammdaten der Versicherten regelmäßig online aktualisiert werden; das erspart etwa bei einem Umzug den bisherigen Kartenaustausch. Die Versicherten können künftig auch freiwillig Notfalldaten etwa zu Vorerkrankungen, Allergien oder Blutgruppe speichern lassen. Auch die Bereitschaft zur Organspende oder der Impfstatus könnten theoretisch auf der Gesundheitskarte dokumentiert werden. Zudem soll die Gesundheitskarte den Online-Austausch zwischen Ärzten ermöglichen, um etwa Befunde oder Röntgenbilder zügig zu übermitteln. All diese Funktionen sind aus technischen Gründen aber frühestens in zwei Jahren möglich.
Nein, auch das Abwickeln von Rezepten und die elektronische Patientenakte wurden auf ungewisse Zeit verschoben.
Nein. Verpflichtend ist nur die Speicherung der Stammdaten. Alle anderen medizinischen Informationen werden künftig nur auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten gespeichert.
Die Bundesregierung attestiert den gespeicherten Daten ein „sehr hohes Schutzniveau“. Durch den Mikroprozessor seien die Daten für Dritte unlesbar. Um auf die medizinischen Daten zugreifen zu können, müssen der elektronische Arztausweis und die Gesundheitskarte zusammen in das Kartenterminal geschoben werden. Der Versicherte muss dem Datenzugriff später durch die Eingabe einer PIN-Nummer zustimmen, es sei denn, es liegt ein Notfall vor.
Den Versicherten nur das Geld für das Passbild. Die Kassen müssen für die Anfertigung einer Karte etwa zwei Euro bezahlen. Ferner überweisen sie pro Jahr und pro Kassenmitglied nochmals etwa zwei Euro an die Firma gematik, die sich um die Telematikanwendungen kümmert.
Von den Kassen werden die Kosten nur erstattet, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt. Nawrath rät deshalb, „möglichst schnell die elektronische Gesundheitskarte über die eigene Krankenkasse zu beantragen.“
Auf der eGK sind momentan nur die Versicherungsstammdaten gespeichert, also Name, Geburtsdatum, Adresse und Versichertennummer sowie auf der Rückseite der Auslandskrankenschein. Äußerlich sichtbar ist das Lichtbild, was einen Missbrauch der Karte verhindern soll. Die alten Krankenkarten waren immer wieder von nicht versicherten Patienten durch Täuschung mitgenutzt worden.
Perspektivisch können auch Notfalldaten wie die Blutgruppe, Allergien oder eine Medikamentenunverträglichkeit auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Eines Tages soll die „intelligente“ Karte sogar Patientenakten, Arztbriefe und Röntgenbilder speichern. Doch aktuell gibt es noch zu viele Bedenkenträger, die diese von den meisten Patienten und Ärzten befürworteten technischen Möglichkeiten blockieren.