Wegen Pest: Geflügel muss hinter Gitter Wegen Pest: Geflügel muss hinter Gitter: Doch Halter verstoßen gegen Stallpflicht

Merseburg - Der Saalekreis beklagt Verstöße gegen die Aufstallungspflicht für Geflügel. Die gilt seit dem 17. Dezember für weite Teile des Kreisgebietes, um eine Übertragung des Geflügelpesterregers von Wild- auf Hausgeflügel zu verhindern. „Regelmäßig gehen beim Veterinäramt jedoch Beschwerden darüber ein, dass Geflügelhalter gegen die Allgemeinverfügung verstoßen würden“, berichtet die Kreisverwaltung nun. Sie vermutet, dass dies auch an einer Unkenntnis der Verfügung vor allem bei privaten Haltern liegen könnte.
Stallpflicht resultiert aus einer Risikobewertung vom Land
Der Kreis weist deshalb nochmals daraufhin, dass „sämtliches gehaltenes Geflügel“ ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen gehalten werden darf. Zu letzterem zählen dichte Abdeckungen oder Netze und Gitter, deren Raster kleiner als 25 Millimeter ist. „Zudem muss die Vorrichtung an allen Seiten mit Abgrenzungen gesichert sein, sodass keine Wildvögel eindringen können“, erörtert der Kreis. Der hatte die Aufstallungspflicht verfügt, ohne dass es bisher einen konkreten Fall von Geflügelpest im Saalekreis gab.
Die Maßnahme resultiert jedoch aus einer Risikobewertung vom Land und dem zuständigen Friedrich-Löffler-Institut. Demnach besteht im Saalekreis, der als Durchzugsgebiet für Wildvögel gilt und mit seinen Seen auch Rastplätze bietet, ein hohes Risiko für die Einschleppung des Virus. Ausgenommen von der Aufstallungspflicht sind derzeit lediglich die Halter in Querfurt und dem Weida-Land. Für deren Tiere empfiehlt der Kreis die Aufstallung aber dringend. (mz)