1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Saalekreis
  6. >
  7. Wahlkampf in der Schule?: Wahlkampf in der Schule?: Was erlaubt ist, um Erstwähler auf Wahlen vorzubereiten

Wahlkampf in der Schule? Wahlkampf in der Schule?: Was erlaubt ist, um Erstwähler auf Wahlen vorzubereiten

Von Undine Freyberg 08.05.2019, 09:45
Vor dem 26. Mai gibt es im Rahmen eines bundesweiten Schulprojekts Juniorwahlen zur Europawahl. Aus dem südlichen Saalekreis hat sich dafür lediglich das Merseburger Domgymnasium angemeldet. Das Endergebnis wird am 26. Mai unter www.juniorwahl.de bekanntgegeben.
Vor dem 26. Mai gibt es im Rahmen eines bundesweiten Schulprojekts Juniorwahlen zur Europawahl. Aus dem südlichen Saalekreis hat sich dafür lediglich das Merseburger Domgymnasium angemeldet. Das Endergebnis wird am 26. Mai unter www.juniorwahl.de bekanntgegeben. Juniorwahl 2019

Merseburg - In Sachsen-Anhalt ist jeder bei der Kommunalwahl wahlberechtigt, der EU-Bürger ist und 16 Jahre alt, seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Kommune wohnt und dort seine Hauptwohnung hat.

Das bedeutet, dass auch viele Schüler aus dem Saalekreis am 26. Mai die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben und mitzubestimmen, wer in den Stadtrat von Merseburg oder in den von Querfurt, Bad Dürrenberg oder Mücheln einziehen wird. Doch wie können sich die Schüler darauf vorbereiten? Das Einfachste wäre vermutlich, Politiker einzuladen - Unterricht ist ja für vieles gut.

Domgymnasium Merseburg: „Auftritte von Politikern wird es bei uns nicht geben“

„Auftritte von Politikern wird es bei uns nicht geben“, sagte Steffen Rahaus, der Schulleiter des Merseburger Domgymnasiums. Rahaus selbst sitzt zwar noch im aktuellen Stadtrat von Merseburg, tritt aber nicht nochmal an.

Im Herdergymnasium soll es für Schüler der 10. Klasse im Sozialkundeunterricht ein Zusammentreffen mit einem Lehrer und einem Schüler geben, die beide für Sitze in einem Stadtrat kandidieren. Das könnte schwierig werden, denn Schulen sind zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Deshalb gibt es dazu auch eine Handreichung des Kultusministeriums, in der es unter anderem heißt: „In den letzten vier Unterrichtswochen vor einer Wahl sind Informationsbesuche, Einladungen zur Teilnahme am Unterricht und parteipolitische Veranstaltungen in Schulen nicht möglich.“

Ein Lehrer darf Schülern nicht seine politische Meinung aufzwingen

Michael Schulz, Pressereferent beim Kultusministerium Sachsen-Anhalt verweist in diesem Zusammenhang auf den sogenannten Beutelsbacher Konsens. Dieser war Ergebnis einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zusammen mit Politikdidaktikern unterschiedlicher parteipolitischer Herkunft 1976 in Beutelsbach. Der Konsens legt die Grundsätze für die politische Bildung fest und erklärt, was erlaubt ist und was nicht.

„Ein Lehrer darf Schülern beispielsweise nicht seine politische Meinung aufzwingen, sondern sollte erklären, dass es zu bestimmten Themen unterschiedliche politische Meinungen gibt.“ Wenn ein Lehrer für ein politisches Amt kandidiere, sollte er in der Schule besonders zurückhaltend sein, was seinen politischen Standpunkt angehe. „Er oder sie kandidiert ja schließlich als Privatperson.“

Im Unterricht geht es immer darum, ausgewogen zu informieren

Im Unterricht gehe es immer darum, ausgewogen zu informieren, um Schüler auch in die Lage zu versetzen, die politische Situation und seine eigene Position analysieren zu können und sich eine eigene Meinung zu bestimmten Fragen zu bilden.

„Im Sozialkundeunterricht, zu dem die beiden Kandidaten eingeladen sind, soll es vor allem darum gehen, wie eine Kommunalwahl abläuft“, erklärte Frank Werner-Bentke, der Schulleiter des Herdergymnasiums, auf Anfrage der MZ. Es gehe nicht darum, dass beide das Programm ihrer Partei vorstellen.

„In den 10. Klassen sind die meisten Schüler wahlberechtigt“

Auch am Merseburger Domgymnasium sind die Wahlen Thema im Sozialkundeunterricht. „In den 10. Klassen sind die meisten Schüler wahlberechtigt“, sagt Björn Arendholz, der am Domgymnasium die Fächer Sozialkunde und Deutsch unterrichtet. Im Unterricht beschäftige man sich natürlich mit den verschieden Parteien, die zur Wahl stehen. „Seit es die Möglichkeit gibt, nehmen wir als Schule auch an der so genannten Juniorwahl teil und werden diesmal bei der Juniorwahl zur Europawahl mitmachen“, sagt Arendholz.

Damit das alles realitätsnah ist, gibt es Wahlbenachrichtigungen, Stimmzettel, Wahlkabinen und Wahlurnen. Die Schüler bilden einen Wahlvorstand und ernennen Wahlhelfer/-innen aus der Schülerschaft. Das Ergebnis der Juniorwahl wird am 26. Mai veröffentlicht.

››Weitere Informationen zum Thema unter www.juniorwahl.de (mz)