Rauchmelder seit drei Jahren Pflicht Rauchmelder seit drei Jahren Pflicht: Ob es gemacht wird, wissen die Behörden nicht

Merseburg - Es ist Abend in Merseburg West. Ein Mieter stellt sich etwas auf den angeschalteten Herd und vergisst es dann. Mit fatalen Folgen: Ein Brand entsteht. Dann schlägt der Rauchmelder an und bewahrt den Mieter vermutlich vor schlimmeren Folgen als einer leichten Rauchvergiftung. Der Fall, der sich so in in der Otto-Lilienthal-Straße zugetragen hat, verdeutlich wie wichtig Rauchmelder im Ernstfall sein können.
Seit drei Jahren besteht deshalb in Sachsen-Anhalt eine Pflicht die Geräte in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren der Wohnungen anzubringen. „Gerade im Schlaf sind Rauchwarnmelder echte Lebensretter, da bei den Schlafenden der Geruchssinn fast gegen null gefahren wird“, preist Andreas Tempelhof, Sprecher des Innenministeriums, die Technik an.
Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt: Abdeckungsgrad mit Rauchmeldern in Mietwohnungen bei annähernd 100 Prozent
Glaubt man dem Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt, liegt der Abdeckungsgrad mit Rauchmeldern in Mietwohnungen bei annähernd 100 Prozent. Nachprüfen lässt sich diese Angabe allerdings nicht. Weder Land noch Saalekreis können sagen, wie viele Wohnungen denn nun tatsächlich mit den Frühwarnsystemen ausgestattet sind. Und das hat einen Grund: Es besteht für den Vermieter zwar die Pflicht zum Einbau, doch die kontrolliert niemand.
Das ist nicht nur in Sachsen-Anhalt so, sondern auch in vielen anderen Bundesländern. Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, kritisierte daher jüngst nach einem tödlichen Wohnungsbrand in Rheinland-Pfalz gegenüber der DPA: „Im Moment gibt es keine Kontrollen und damit auch keine Ahndung.“ Die hält er jedoch für geboten. Auch weil viele Leute, die Gefahr von Rauch unterschätzen, bei Bränden eher an die Flammen als Gefahr denken würden.
Kontrollen wegen Rauchmeldern: Innenministerium verweist auf die geltende Bausatzung des Landes
Das sachsen-anhaltinische Innenministerium verweist bei der Frage nach Kontrollen auf die geltende Bausatzung des Landes. In der sei keine Kontrolle durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden vorgesehen. Die solle viel mehr durch die „bereits zuvor genannten beschriebenen Personen erfolgen“, antwortet Tempelhof. Gemeint sind damit Bauherrn oder Eigentümer. Es sollen also die selbst kontrollieren, die zum Einbau verpflichtet sind.
Dies vorangestellt, überrascht es wenig, dass es bei Verstößen gegen die Rauchmelderpflicht keine direkten Sanktionen gibt. Nur im Brandfall könnte es nicht nur für den Mieter brenzlich werden, wie Tempelhof ausführt: „Die Verletzung der Verpflichtung zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern haben für Vermieter im Einzelfall auch haftungsrechtliche Konsequenzen und können unter Umständen bei nachgewiesenen schuldhaften Verhalten sogar zu strafrechtliche Konsequenzen führen.“ Zudem könnte in solchen Fällen auch die Brandschutzversicherung von ihrem Versicherungsschutz zurücktreten. Der Vermieter bliebe dann auf dem Schaden sitzen. Der Mieter, der in einer Wohnung ohne Rauchmelder lebt, haftet im Zweifelsfall eher mit Leib und Leben.
Doch was kann der Mieter tun, um den Vermieter dazu zu bringen, Rauchmelder nachzurüsten? Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, empfiehlt sich zunächst noch mal an den Vermieter zu wenden. „Weigert sich der Vermieter oder reagiert er gar nicht, können Mieter ihm eine Frist setzen und androhen, dass sie nach Ablauf der Frist auf eigene Kosten Rauchmelder anschaffen und montieren und gegebenenfalls die Kosten mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.“ Bei diesem Vorgehen sollten sich die Betroffenen vorab aber mit dem örtlichen Mieterverein in Verbindung setzen, um keine Fehler zu machen, rät Ropertz. (mz)
