Nach Kritik an Verbot Nach Kritik an Verbot: Rundfahrten des (IFV) "Geiseltalsee" nun doch genehmigt

Braunsbedra - Das Straßenverkehrsamt des Saalekreises hat nach dem Einspruch des Interessen- und Fördervereins (IFV) „Geiseltalsee“ dessen See-Rundfahrten mit dem Kleinbus doch für 2020 genehmigt. Darüber informierte Ingo Gamlich von der Stadtverwaltung Mücheln Mittwochabend die Mitglieder des Kulturausschusses. Denn hier war in der letzten Sitzung von Vereinsmitgliedern die Problematik angesprochen worden. Die Stadt Mücheln hatte dem IFV daraufhin schriftlich ihre Unterstützung zugesagt, wie Ingo Gamlich weiter sagte.
Rundfahrten am Geiseltalsee mit einer Reihe von Auflagen
Laut dem Schreiben des Straßenverkehrsamtes, das er verlas, ist die Genehmigung aber mit einer Reihe von Auflagen verknüpft. Es gibt zum Beispiel Tage und Zeiten, in denen die Fahrten nicht gestattet sind. Auch darf die Kleinbahn „Geiseltalexpress“ nicht überholt werden und hat immer Vorfahrt. Zudem muss der Verein Einnahmen für die Fahrten genau ausweisen.
Im Müchelner Kulturausschuss kam deshalb die Frage auf, ob unter diesen Umständen die Fahrten überhaupt stattfinden, was Ingo Gamlich aber nicht beantworten konnte. Die MZ gab die Frage deshalb Donnerstag an den Vereinsvorsitzenden Reinhard Hirsch weiter. Laut ihm ist noch keine Entscheidung gefallen. Der Verein erarbeite gerade eine Stellungnahme.
Verein erhobt Widerspruch gegen Verbot zu Rundfahrten vom Straßenverkehrsamt
Der IFV führt seit 2012 Kleinbus-Rundfahrten um den Geiseltalsee für Mitglieder und Interessenten auf dem Rundweg ums Ufer durch. Dazu gab es jährlich eine neue Genehmigung. 2020 lehnte das Straßenverkehrsamt den Antrag zunächst mit der Begründung ab, der Fuß- und Radweg vertrage kein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen.
Nach dem Widerspruch des Vereins hatte das Straßenverkehrsamt das Landesverwaltungsamt eingeschaltet. Hauptknackpunkt war zuletzt, dass die Ämter davon ausgingen, dass der Verein Geld nimmt, was der Verein immer wieder bestritt. (mz)