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BVG: Kunstfreiheit hat Vorrang BVG: Kunstfreiheit hat Vorrang - Darum darf Malerin Julia Wegat aus dem Saalekreis Bild wieder zeigen

Von Andreas Montag 23.03.2019, 08:00
Julia Wegats umstrittenes Gemälde „Rapunzel 4“
Julia Wegats umstrittenes Gemälde „Rapunzel 4“ Julia Wegat

Halle (Saale) - Nach jahrelangem juristischem Streit um ihr Gemälde „Rapunzel 4“ hat die im Saalekreis lebende Künstlerin Julia Wegat jetzt einen wichtigen Etappensieg erreicht: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVG) gab Wegats Verfassungsbeschwerde recht, hob das Urteil des Landgerichts Halle aus dem Jahr 2016 auf und verwies das Verfahren dorthin zurück. In dem Urteil war der Malerin jegliche Verwendung ihres Werkes untersagt worden. Das BVG macht in der Begründung seiner Entscheidung geltend, das angegriffene Urteil verletze die Beschwerdeführerin, also Julia Wegat, in ihrer Kunstfreiheit.

Sieht man sich das hier abgebildete Mädchenporträt an, will einem zunächst nicht einleuchten, weshalb es einen solchen schwerwiegenden Streit ausgelöst hat. Hintergrund dessen ist auch nicht das Bild, das seinerzeit im Einverständnis mit der Porträtierten und den Eltern der damals noch Minderjährigen entstand.

Vielmehr kam es zur Klage gegen die Malerin, nachdem das Bild „Rapunzel 4“ in einer Ausstellung und einem Bericht über diese in den missverständlichen Kontext von Gewalt und Missbrauch gestellt worden war. Dies aber entsprach nach Darstellung der Künstlerin, der das Gericht in Karlsruhe nun gefolgt ist, nicht ihren Absichten. (mz)