Prozess um Auftragsmord in Halle Prozess um Auftragsmord in Halle: Polizist wehrt sich gegen Haftstrafe

Halle (Saale) - Das Aufsehen erregende Verfahren gegen einen Polizisten wegen versuchter Anstiftung zum Mord ist noch nicht endgültig beendet. Am Tag nach der Verurteilung des 45-Jährigen zu vier Jahren und drei Monaten Haft kündigte dessen Verteidiger Peter Hinnenkamp am Mittwoch an, in Revision zu gehen. Der Angeklagte „hat auch in seinem Schlusswort vehement abgestritten, je einen Mordauftrag erteilt zu haben“, sagte Hinnenkamp. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Mit dem Urteil des Landgerichts Halle muss sich nun der Bundesgerichtshof beschäftigen.
"Auftragskiller" ging zur Polizei
Marco S., zuletzt im Revierkommissariat Halle-Neustadt tätig, war vorgeworfen worden, dass er 2014 mehrfach versucht habe, einen Bekannten zum Mord an seiner Ex-Lebensgefährtin zu bewegen. Er habe damit, hieß es, den Sorgerechtsstreit um die gemeinsame Tochter beenden wollen. Als Lohn sollten zunächst 10000 Euro fließen, später war die Überschreibung eines Grundstücks im Gespräch. Der „Auftragskiller“ - so auch dessen Aussage vor Gericht - ging zunächst zum Schein darauf ein, verständigte schließlich aber die Polizei. Im Sommer 2014 wurde S. zum ersten Mal verhaftet.
Auch Hauptbelastungszeuge ist kein unbeschriebenes Blatt
Während der suspendierte Polizist die Mordpläne im Gericht von Anfang an bestritt, blieb der Hauptbelastungszeuge bei seiner Aussage. Allerdings war auch er kein ganz unbeschriebenes Blatt, hatte selbst schon länger in Haft gesessen. Im Prozess belastete er den Angeklagten aber auch in anderer Hinsicht: Der schulde ihm aus einem früher gemeinsam begangenen Bankbetrug noch 75000 Euro. Die Lebensgefährtin des „Auftragsmörders“ sagte aus, von Anfang an eingeweiht gewesen zu sein.
Das Gericht schenkte der Version der Zeugen mehr Glauben als der des Angeklagten. Anhand der Indizien sei sie die denkbare und widerspruchsfreie, so ein Sprecher. Neben Handy- und Internetdaten war ein von der Polizei mitgeschnittenes Gespräch zwischen S. und dem „Auftragsmörder“ ausgewertet worden. S., während des Prozesses frei, wurde nach dem Urteil wegen Fluchtgefahr verhaftet.
Seit Sommer 2014 läuft laut Polizei zudem ein Disziplinarverfahren gegen ihn, der Beamte wurde mit gekürzten Bezügen vom Dienst suspendiert. Abgeschlossen werden könne das Verfahren aber erst mit Rechtskraft eines Urteils, hieß es. Ab einer Strafe von einem Jahr wird ein Beamter entlassen. (mz/lö)