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Prozess Prozess: Karibikmörder erhält lebenslange Haftstrafe

20.11.2007, 13:01
Im sogenannten Karibikmord-Prozess wird vor Prozessbeginn am Landgericht Chemnitz der wegen Mordes angeklagte Ex-Getränkehändler Detlef C. aus Plauen mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt (Foto: dpa)
Im sogenannten Karibikmord-Prozess wird vor Prozessbeginn am Landgericht Chemnitz der wegen Mordes angeklagte Ex-Getränkehändler Detlef C. aus Plauen mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt (Foto: dpa) dpa-Zentralbild

Chemnitz/ddp. - Mehr als zwei Jahre nach Prozessbeginn sah es dasGericht als erwiesen an, dass Detlef C. im April 2003 die beidenPlauener Peter Pape und Marilyn Schubert in der DominikanischenRepublik tötete. Verteidiger Dirk Simon kündigte Revision an. Unteranderem seien in dem Verfahren die Fragen nach der jeweiligenTatbeteiligung sowie nach dem genauen Tatzeitpunkt und -ort nichtgeklärt worden.

Wie Richter Bernhard Klose sagte, war das Motiv von C. Verdeckungeiner Straftat. Er und zwei weitere Tatbeteiligte hatten das Paarwegen Geldstreitigkeiten bedroht und tätlich angegriffen. Das Paarsei auf grausame Weise umgekommen, indem der Angeklagte ein Auto mitden gefesselten Opfern anzündete.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag derStaatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.Nach ihrer Auffassung war der bereits im Dezember 2005 wegenzweifachen Totschlags durch Unterlassen verurteilte Michael Z. derHaupttäter. Der dritte Tatbeteiligte René O. war ebenfalls imDezember 2005 wegen Freiheitsberaubung und gefährlicherKörperverletzung verurteilt worden.

Richter Bernhard Klose stellte bei der Urteilsbegründung dieBesonderheiten des Prozesses in den Vordergrund, der bereits im Jahr2005 begann. Dazu gehörten die schwierige Zusammenarbeit mit denzuständigen Stellen in der Dominikanischen Republik, eine Unmenge vonZeugenvernehmungen und vor allem die Arroganz und Befindlichkeitendes Angeklagten. Dieser habe durch Lügen, unsinnige Beweisanträge unddie Hinzuziehung eines dritten Anwaltes neben den zweiPflichtverteidigern das Verfahren erschwert. Durch eine selbstveranlasste Verletzung im Gefängnis habe er zudem im Herbst 2005 dieAbtrennung seines Prozesses erwirkt.