Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle: Anwohner klagen erneut gegen DHL und Freistaat Sachsen

Leipzig/ddp. - Das Unternehmenhabe Millionen investiert, obwohl der Rechtsstreit um dieNachtfluggenehmigung noch gar nicht entschieden war und versuchejetzt, mit eben diesen Investitionen eine möglicheNachtfluggenehmigung zu erzwingen, sagte der Anwalt der Anwohner,Wolfgang Baumann, am Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Mit Sonderangeboten an Kunden würde normaler Frachtverkehr inExpress-Fracht umdeklariert, um so in den Statistiken mehr eiligeFracht ausweisen zu können. DHL wie auch der beklagte FreistaatSachsen wiesen die Anschuldigungen zurück und verwiesen auf dieNotwendigkeit, Frachtflüge in Leipzig während der Nacht abwickeln zukönnen. Auch müssten sich Unternehmen wie DHL oder die Lufthansa aufZusagen der Politik etwa zu Nachtfluggenehmigungen verlassen können.Ein Urteil will der 4. Senat voraussichtlich in der nächsten Wocheverkünden.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen seit Dienstag dreiAnwohner gegen einen geänderten Planfeststellungsbeschluss desRegierungspräsidiums Leipzig, demzufolge Frachtflüge wie auchmilitärische Flüge in der Nacht grundsätzlich möglich sind.Passagiermaschinen dürfen jedoch zwischen 23.30 und 5.30 Uhr auf demFlugplatz nicht starten und landen. Die Nachtfluggegner wollenerreichen, dass für Passagiermaschinen, nicht eilige Frachtmaschinenund Militärtransporte die Verbotszeiten ausgeweitet werden.
Bisher dürfen zwar Expressfracht-Maschinen den Flughafen die ganzeNacht hindurch ansteuern, für alle anderen Flüge jedoch gilt einVerbot zwischen 23.30 und 5.30 Uhr, das nach Ansicht der Anwohnernicht ausreicht. DHL betreibt seit diesem Jahr in Leipzig/Halle seineuropäisches Luftfrachtdrehkreuz, in das es nach eigenen Angaben rund300 Millionen Euro investiert hat. Jede Nacht wird der Flughafen vonbis zu 60 Frachtmaschinen angesteuert, rund 2000 Männer und Frauenhaben bei dem Luftdrehkreuz Arbeit gefunden.
Baumann argumentierte, um die Knotenpunkte in Frankfurt am Mainoder München für Interkontinentalanschlüsse von Leipzig aus zuerreichen, reiche es vollkommen aus, erst ab 6.00 Uhr in Leipzigabzufliegen. Beim Frachtverkehr gebe es zudem keine Notwendigkeit,ihn in Leipzig ausschließlich in der Nacht abzuwickeln, wenngleichzeitig die angeblich eilige Fracht auf anderen Flughäfen derWelt mitunter für Stunden zwischengeparkt werde.
Für den beklagten Freistaat Sachsen entgegnete RechtsanwaltSiegfried de Witt, die wichtigen deutschen Knotenpunkte würden inZukunft ausgebaut, der Flugverkehr wachse weiter. Daher sei eszwingend nötig, in Leipzig so früh wie möglich abzufliegen. BeimFrachtverkehr wäre es nicht wirtschaftlich, Expressflüge ohneZuladung anderer Fracht fliegen zu lassen. Die Flugzeuge würden «Lufttransportieren» und das wäre nicht effizient, sagte de Witt. Zudemist nach Ansicht der Beklagten das DHL-Drehkreuz auf dem FlughafenLeipzig/Halle in internationale Abfertigungs- und Produktionszeiteneingebunden, daher ergebe sich der notwendige Nachtbetrieb.