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Nach Geiselnahme im Uta-Center Naumburg Nach Geiselnahme im Uta-Center Naumburg: Verletzte sind außer Lebensgefahr

Von Constanze Matthes und Katrin Löwe 30.10.2015, 09:39
Beamte sichern nach der Messerstecherei vor der Spielothek "Spiel in" im Naumburger Uta-Center die Spuren.
Beamte sichern nach der Messerstecherei vor der Spielothek "Spiel in" im Naumburger Uta-Center die Spuren. Torsten Biel Lizenz

Naumburg - Ein Polizist hat am frühen Donnerstagmorgen im Naumburger Uta-Center einen Mann erschossen. Der 27-Jährige hatte zuvor die Angestellte einer Spielhalle sowie zwei Polizeibeamte durch Messerstiche verletzt, wie Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang mitteilte. Als der Mann auf eine weitere Frau, die im benachbarten Fitness-Studio als Reinigungskraft arbeitet, mit dem Messer losging und diese ebenfalls verletzte, schoss einer der Polizisten und traf den Angreifer tödlich. Keiner der vier Verletzten befindet sich den Angaben zufolge in Lebensgefahr. Nach MZ-Informationen konnten die Beamten das Krankenhaus wieder verlassen.

Die Polizei war gegen 4?Uhr alarmiert worden, nachdem der Mann auf die Spielhallen-Angestellte eingestochen hatte. Offenbar hatte es zuvor einen Streit gegeben. Einen Raubüberfall schloss Neufang aus. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Ermittlungen sowohl zum Tathergang als auch zur Frage aufgenommen, weshalb der Beamte von der Waffe Gebrauch machte.

Schusswaffengebrauch 2012 in Bitterfeld

Der Fall von Naumburg ist der zweite mit tödlichem Ausgang innerhalb von drei Jahren. Im September 2012 hatte ein Beamter in Bitterfeld einen 38-Jährigen erschossen, der zunächst seine Lebensgefährtin mit einer Machete schwer verletzt und sich dann in seinem Tattoo-Studio verschanzt hatte. Als er später mit der Machete einen 59-jährigen Polizisten attackierte, schoss dessen Kollege. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Schützen war vier Monate später eingestellt worden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte der Beamte in Notwehr gehandelt. Nach damaligen Angaben war zuvor in Sachsen-Anhalt seit mindestens dem Jahr 2000 kein Mensch durch Schüsse aus einer Polizeiwaffe getötet worden.

Neben dem erschossenen Tätowierer im Jahr 2012 gab es 2009 und 2010 jeweils einen Verletzten.

Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung regelt Waffeneinsatz

Schlagzeilen machte vor allem ein Fall aus Dessau-Roßlau: Bei der Festnahme eines Einbrechers löste sich 2010 unbeabsichtigt ein Schuss aus der Waffe eines Beamten und verletzte den Täter schwer. Die Ermittlungen gegen den Beamten wurden eingestellt. In einem Zivilprozess einigten sich das Land und der Einbrecher später auf die Zahlung von 30.000 Euro Schmerzensgeld.

„Der Einsatz der Schusswaffe ist an hohe Voraussetzungen geknüpft“, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Stefan Brodtrück, am Donnerstag. Geregelt ist er im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Darin steht etwa, dass der Einsatz erlaubt sei, „um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden“. Beamte, die nicht einer Spezialeinheit angehören, haben einmal im Quartal Schießtraining.

Häufigster Gebrauch bei Tieren

Grundsätzlich setzen Polizisten in Sachsen-Anhalt die Schusswaffe am häufigsten gegen Tiere ein. Nach einer Statistik des Ministeriums wurde zwischen 2008 und 2014 insgesamt 2018 Mal geschossen, in 1995 Fällen davon auf Tiere. Gegen Menschen wurde die Dienstwaffe am häufigsten 2010 eingesetzt: damals wurden zwölf Fälle registriert, davon achtmal Warnschüsse. Ansonsten lagen die Zahlen auf einem Niveau zwischen null und vier Schüssen im Jahr. Grundsätzlich wird immer die Rechtmäßigkeit eines Waffeneinsatzes bewertet: Zwei Warnschüsse, die ein Beamter 2014 bei der Verfolgung von Verdächtigen abgab, die vor einer Verkehrskontrolle flüchteten, wurden zum Beispiel als unzulässig eingestuft. (mz)