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Müllskandal in Sachsen-Anhalt Müllskandal in Sachsen-Anhalt: Ermittler durchsuchen Firma in Krumpa

Von Alexander Schierholz und Hendrik Kranert 09.04.2008, 20:55

Krumpa/MZ. - Sie kamen exakt um zehn Minuten nach acht: Ein Transporter und mehrere Kleinbusse der Polizei sowie Zivil-Pkw fuhren am Mittwochmorgen bei der Entsorgungsfirma LBR im Geiseltal-Ort Krumpa vor. Polizisten durchkämmten Büroräume sowie das Firmengelände und stellten Unterlagen sicher. Auch die Fahrer von Lastwagen, die bei dem Unternehmen Abfall anliefern oder abholen wollten, wurden zum Teil kontrolliert. Die Aktion erstreckte sich über mehrere Stunden.

Halles Oberstaatsanwalt Andreas Schieweck sagte der MZ, gegen LBR werde wegen des Verdachts umweltgefährdender Abfallbeseitigung und unerlaubten Betreibens einer Entsorgungsanlage ermittelt. Konkret: Die Firma soll, wie andere Unternehmen in Sachsen-Anhalt auch, Abfälle so umdeklariert haben, dass diese nicht verbrannt werden mussten, sondern auf Deponien abgeladen werden konnten (die MZ berichtete). "Wer das macht, wird den Müll wesentlich billiger los", so Schieweck.

Dass es sich in Krumpa um die "Verwandlung" von Kunststoffmüll in mineralischen Abfall gehandelt habe, wollte der Oberstaatsanwalt nicht bestätigen. "Das ist Gegenstand der Ermittlungen." Entsprechende Angaben hatte in der vergangenen Woche das Landesverwaltungsamt gemacht. Die Firma LBR ließ über ihren Anwalt lediglich mitteilen, man werde sich mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen äußern. Dies betreffe auch Vorwürfe, wonach das Unternehmen nicht nur Müll in Sachsen-Anhalt, sondern auch in Sachsen entsorgt haben soll. Dabei sollen in Mügeln 500 Tonnen geschredderte Kunststoffabfälle in Wällen einer Schießanlage verbaut worden sein.

Unterdessen musste das Landesamt für Geologie und Bergwesen eine juristische Schlappe einstecken: Das Verwaltungsgericht Magdeburg hob am Mittwoch den Einlieferungsstopp für Abfälle in der Tongrube Vehlitz (Jerichower Land) auf. Dort hatte der Müllskandal in Sachsen-Anhalt vor einigen Wochen seinen Anfang genommen. Nach Ansicht des Gerichts seien die vom Bergamt angeführten Gründe für die teilweise Aufhebung des Sonderbetriebsplans nicht haltbar. Vielmehr verstoße dieser offenbar nicht gegen geltendes Recht, was jedoch noch in einem weiteren Verfahren abschließend geklärt werden müsse.