Magdeburg Magdeburg: Sterbehilfe-Prozess vor dem Ende
MAGDEBURG/MZ/LÖ. - Dem damaligen Chefarzt des Neurologischen Rehabilitationszentrums, Paul S., und Stationsarzt K. wird vorgeworfen, die Behandlung des gelähmten und im Koma liegenden Timothy S. im Mai 2004 ohne ausreichende Rechtfertigung abgebrochen und der Familie ein Abschalten der Beatmungsmaschine ermöglicht zu haben. Die Anklage lautet auf Totschlag und Beihilfe zum Totschlag. Wie Gerichtssprecher Christian Löffler mitteilte, sind inzwischen die Gutachter gehört worden. Danach habe die Strafkammer angekündigt, das belastende Gutachten eines Sachverständigen nicht zu verwerten, da Zweifel an seiner Eignung bestehen. Der Experte habe vor Gericht erklärt, keine Zeit für ein umfangreiches Gutachten gehabt zu haben. Mit seinem vorläufigen schriftlichen Gutachten, auf dem die Anklage basierte, hatte er die Ärzte belastet. Ein zweiter Gutachter, der am Montag gehört wurde, hat sie hingegen entlastet. Entscheidend, so Löffler, sei das in der Verhandlung mündlich erstattete Gutachten.
Die Verteidiger des Hauptangeklagten hatten bereits zu Beginn des Prozesses erklärt, dass es sich um "zulässiges Sterbenlassen" gehandelt habe.