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Magdeburg Magdeburg: «Public Viewing» ist keine Marke

21.04.2008, 17:17

München/Magdeburg/dpa. - Die Anbieter von Großbildleinwänden beiSport- oder anderen Großereignissen dürfen den Begriff «PublicViewing» weiterhin frei verwenden. Die Wortmarke «Public Viewing» seipatentrechtlich nicht schutzfähig, weil sie keine konkreteDienstleistung beschreibe, sagte Markenprüfer Werner Hochmuth vomDeutschen Patent- und Markenamt in München am Montag der dpa.Jedermann dürfe das Wort benutzen. Ein in Magdeburg ansässigerUnternehmer hatte in der Vorwoche in einem Radiosender berichtet, erhabe sich die Markenrechte an dem Begriff gesichert, nunmehr müssejeder «Public Viewing»- Veranstalter eine Lizenzgebühr an die Firmazahlen.

Laut Patent- und Markenamt sicherte sich die Firma jedochlediglich die Markenrechte an einer bestimmten grafischen Darstellungdes Begriffs. Das «Public Viewing» war bei der Fußball-WM 2006 inDeutschland in Mode gekommen und bezeichnet das gemeinsame Anschauenvon Großereignissen auf öffentlichen Videoleinwänden.