Ergreifung des Terrorverdächtigen Leipzigs Oberbürgermeister dankt Syrern für Überwältigung Jaber AlBakrs

Leipzig - Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) hat den syrischen Flüchtlingen für ihre Hilfe bei der Ergreifung des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr gedankt. Sie hätten „mit ihrem beherzten persönlichen Eingreifen entscheidend dazu beigetragen“, den 22-Jährigen in der Nacht zum Montag in Leipzig „dingfest zu machen“, sagte Jung am Dienstag.
„Dies ist ein immenser Erfolg gegen den Terrorismus und zeigt, dass unter den hier lebenden Ausländern und Asylsuchenden eine große Mehrheit mit dieser Form des radikalen Islamismus nichts zu tun haben will.“
Die Syrer hatten den Gesuchten überwältigt, gefesselt und der Polizei übergeben. Er soll nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes im Auftrag der Terrormiliz IS einen Anschlag vorbereitet haben. (dpa)
Das Festnehmen von Straftätern ist Sache der Polizei. Dennoch sieht das Gesetz Ausnahmen vor, die das Festhalten von Verdächtigen durch Privatleute zulassen - wie in Leipzig bei dem Terrorverdächtigen geschehen.
In Paragraf 127 der Strafprozessordnung (StPO) heißt es in Absatz 1 Satz 1: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“
Juristen nennen so etwas eine Jedermann-Festnahme. Der Verdächtige darf dabei gefesselt oder eingesperrt werden, wenn die Situation das erfordert. Auch kleinere Körperverletzungen - etwa Blutergüsse durch hartes Zupacken - sind von der Rechtsprechung gedeckt. Niemals gerechtfertigt ist es, den Verdächtigen schwer zu verletzen oder zu töten.