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Leipzig Leipzig: Ruderunfall wird neu verhandelt

19.09.2011, 20:32

LEIPZIG/DPA/MZ. - "Der Senat ist der Auffassung, dass die zugrundeliegenden Feststellungen des LandgerichtsLeipzig den Freispruch nicht tragen", berichteteOLG-Sprecherin Gesine Tews. Eine andere Kammerdes Landgerichts solle sich nun erneut mitdem Fall befassen.

Bei dem Unglück war im April 2008 ein mitfünf Kindern aus Dessau-Roßlau besetztes Bootvom Kurs abgekommen und ein Wehr herabgestürzt.Für das Team war es das erste Rennen in dieserBesetzung - und bei schwierigen Verhältnissen:erhöhter Wasserstand, unbekanntes Areal, eintrügerisch ruhiges Wehr. Auf der Fahrt voneinem Elster-Seitenarm zum Start des Rennenswar das Boot plötzlich auf das Wehr zugesteuert.Ein Zwölfjähriger ertrank, ein weiterer Jungeist nun schwerbehindert.

Der Ruderclub-Chef und zwei Betreuerinnender Dessauer Rudervereinigung waren im April2010 vom Amtsgericht Leipzig der fahrlässigenTötung und Körperverletzung für schuldig befundenund zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteiltworden. Während die Dessauer Betreuerinnendas Urteil akzeptierten, legte der LeipzigerBerufung ein. Das Landgericht urteilte daraufhin,ihn treffe keine Schuld am Tod des Kindes.Das Unglück sei für den Veranstalter nichtvorhersehbar gewesen.

Aus Sicht des OLG, das auf eine Revision derStaatsanwaltschaft reagierte, ist aber nichtausreichend festgestellt worden, wie das Wehrim Sicherheitskonzept berücksichtigt wordenist, sagte Tews. Auch müsse neu geprüft werden,ob der Veranstalter ausreichend im Blick hatte,dass es ein Kinderrennen war - ausgeschriebenfür Anfänger. Im Urteil der ersten Instanzhatten die Richter eben diese Punkte gerügt.Der Verein hatte drei Motorboote an der Strecke,nicht aber direkt am Wehr. Zudem hätte damitgerechnet werden müssen, dass die Kinder überfordertsind, hieß es damals.