Stadtrat in Kemberg Stadtrat in Kemberg: Der Rat erhöht die Hundesteuer - aber nicht für alle
Rackith - Hundehalter in der Stadt Kemberg müssen mit Beginn des kommenden Jahres mehr Steuern für ihren Vierbeiner entrichten. Zahlte ein Hundebesitzer für den ersten Hund bisher 36 Euro pro Jahr, sind es künftig 42 Euro. Für den Zweithund werden 72 Euro fällig (bisher 60 Euro), für jeden weiteren 108 Euro (bisher 96 Euro). Das beschloss der Stadtrat auf seiner Sitzung in Rackith mehrheitlich.
Neben einem Entwurf aus der Verwaltung gab es drei Vorschläge aus den Ausschüssen. Die Fraktionen hatten sich am Montag relativ schnell geeinigt. Steuerbefreiungen gibt es nach der geänderten Satzung nicht mehr für Gebrauchshunde von Forstbeamten im Landes- und Privatforstdienst mit Prüfungsbefreiung. Befreit sind weiter Therapiehunde und solche, die zum Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen, dazu Herdengebrauchshunde, Hunde in Tierheimen oder bei Tierschutzvereinen.
Auf Antrag von Norman Langer (CDU) war eine Steuermäßigung für den Besitz von Sportschlittenhunden aufgenommen worden, die nachweislich in Vereinen tätig sind. „Schlittenhunde sind nicht an einer Rasse festzumachen. Der Sport macht es zudem erforderlich, viele Hunde zu haben“, begründete Langer. Der Einwand aus der Verwaltung, dass für nicht mehr aktiv am Sport teilnehmende Hunde der volle Steuersatz gelte, fand keine Mehrheit bei den Abgeordneten. „Das ist ein Rudel, vom Schlittenhund über die Weibchen mit Welpen bis zu den alten Tieren“, so Rolf Klopotowski (CDU).
Ein ermäßigter Steuersatz ist hingegen für Jagdgebrauchshunde, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- und Rettungshunde sowie Hunde, die zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden, vorgesehen. Auch Hunde, die zur Bewachung von Wohnhäusern oder landwirtschaftlichen Anwesen benötigt werden, haben einen ermäßigten Steuersatz von 50 Prozent. Hier wurde in der Satzung die Entfernung zum nächsten bewohnten Gebäude auf 300 Meter gesenkt (vorher 500 Meter). (mz/kbl)