Schweinehaltung Schweinemast Düben: Größere Anlage wird von Bewohnern abgelehnt

Düben - Der Dübener Ortschaftsrat hat sich auf seiner Sitzung einstimmig gegen die geplante Erweiterung der Schweinehaltung in Düben ausgesprochen. Abgelehnt wurden von den drei stimmberechtigten Ortschaftsräten - Ortschaftsrat und Inhaber der Anlage Leon van Dijck rückte als Betroffener in die Zuschauerreihen - der Durchführungsvertrag, der Abwägungsbeschluss und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan.
Kritik an Einwohnerfragestunde in Düben
Als nächstes Gremium hat diesen Donnerstag der Bauausschuss (18.30 Uhr, Ratssaal Coswig) über die Papiere zu entscheiden, bevor die Beschlussvorlagen am 8. Dezember (17 Uhr, Ratssaal Coswig) im Stadtrat abgestimmt werden.
Im Ortschaftsrat stand vor der Beschlussfassung die Einwohnerfragestunde, die jedoch den zahlreich erschienenen Gästen der Sitzung keine befriedigenden Antworten gab. Ursache dafür ist die Coswiger Hauptsatzung. Demnach, so Ortsbürgermeisterin Christiane Henschel, sei es nicht gestattet, Fragen zu Angelegenheiten der Tagesordnung zu stellen. „Dann dürfen wir unsere Fragen zu dieser Sitzung also erst bei der nächsten in einem halben Jahr stellen, dann, wenn alles vorbei ist“, äußerte sich ein Einwohner verärgert.
Auf die Februar-Sitzung bezog sich deshalb auch Ingrid Pannier mit einem ganzen Fragenkatalog. In der damaligen Sitzung ging es um den geänderten Flächennutzungsplan zur „Schweinehaltung Düben“.
Erläuterungen zu den aktuellen Beschlüssen gab Michael Sonntag, Leiter des Fachbereiches Bau. Er erklärte den Durchführungsvertrag als eine Besonderheit, die zusätzlich zum Bebauungsplan zwischen Stadt und dem Vorhabenträger Fristen und Pflichten regelt.
Ausführlich folgten Erläuterungen von Boris Krmela vom Büro für Stadtplanung Dessau. Dieses bearbeitete Anregungen im Verfahren des Bebauungsplanes, die von Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen kamen. „Das sind über 600 Seiten. Jede Stellungnahme ist geprüft“, sagte er und stellte voran, dass eine Vielzahl an ethisch und religiös geprägten Anmerkungen für den Plan nicht relevant sei.
Bürgerinitiative "Saustall Düben" hofft auf Klageschrift
Tierschutzaspekte oder Antibiotikaeinsatz seien keine Einwände von Belang. Sie kommen zu Teilen erst im nächsten Schritt des Verfahrens zum Tragen und müssen neu eingereicht werden, wenn die Prüfung im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes erfolgt. Änderungen habe es nach Anregungen von Ämtern und Behörden trotzdem in Teilen des Bebauungsplanes gegeben, den Krmela für ein genehmigungsfähiges Papier hält.
Irena Gräwert erklärte im Nachgang für die Bürgerinitiative „Saustall Düben“, dass diese die Erweiterung der Anlage nicht für genehmigungsfähig hält und verwies auf die EU-Klageschrift gegen Deutschland, die dem Land Versäumnisse beim Grundwasserschutz vor Nitrat vorwirft. (mz)