Verurteilte Verbrecher Deutschland schiebt 81 afghanische Straftäter ab - zwei aus Sachsen-Anhalt
Unter den 81 abgeschobenen Afghanen, die am Freitag vom Flughafen Leipzig/Halle aus in ihre Heimat geflogen wurden, sind zwei Straftäter aus Sachsen-Anhalt. Sie saßen wegen erpresserischen Menschenhandels und versuchten Totschlags im Gefängnis.

Halle/Leipzig/Magdeburg/MZ - Unter den 81 abgeschobenen Afghanen, die am Freitagmorgen vom Flughafen Halle/Leipzig aus zurück in ihr Heimatland geflogen wurden, sind zwei Männer aus Sachsen-Anhalt. Das bestätigte das Landesinnenministerium auf MZ-Anfrage. „Davon verbüßte ein 29-Jähriger eine mehrjährige Haftstrafe wegen erpresserischen Menschenraubs“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Die zweite Person im Alter von 26 Jahren habe „eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags verbüßt".
Beide seien ausreisepflichtig gewesen, erklärte das Ministerium. „Die Auswahl der Personen erfolgte anhand von vorgegebenen Kriterien des Bundes, um die praktische Umsetzung im Herkunftsland zu ermöglichen.“
Erste Sammelabschiebung nach Afghanistan unter Schwarz-Rot
Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) sagte der MZ mit Blick auf die Abschiebung: „Ausreisepflichtige müssen Deutschland verlassen. Das gilt insbesondere auch für Straftäter aus Afghanistan.“ Sie lobte, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) „innerhalb weniger Wochen“ einen Abschiebungsflug nach Afghanistan ermöglicht habe. „Das unterstreicht, dass konsequente Rückführungen von ausreisepflichtigen Straftätern nach Afghanistan auch für den Bund wieder Priorität haben“, so Zieschang.
Es ist das zweite Mal, dass Deutschland seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 afghanische Staatsangehörige in deren Herkunftsland abschiebt. Es ist der erste Abschiebeflug seit Antritt der schwarz-roten Regierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU).
Abschiebungen nach Afghanistan sind seit Jahren umstritten
Über Jahre hinweg waren Abschiebungen nach Afghanistan umstritten: Zum Einen, weil in vielen Fällen als unklar galt, was mit den abgeschobenen Straftäter in Afghanistan geschieht. Zum Anderen, weil Kooperationen mit dem Taliban-Regime als menschenrechtlich und ethisch heikel gelten.
Die Bundesrepublik unterhält zu den islamistischen Taliban in Kabul keine diplomatischen Beziehungen. Die Gruppe ist insbesondere wegen ihrer Missachtung von Menschen- und vor allem Frauenrechten international isoliert. Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen sehen Abschiebung nach Afghanistan auch deshalb mindestens kritisch. Die Rückführung am Freitagmorgen kam Dobrindt zufolge mit Unterstützung des Emirats Katar zustande.