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Mit illegalem Laser Mit illegalem Laser: Bester Freund verliert das Augenlicht

Von Ilka Hillger 05.03.2019, 10:48

Zahna-Elster/Dessau - „Das kann ins Auge gehen, so sagt man ja immer.“ Damit beschreibt ein Zeuge am Montag, warum man sich vorm Dessauer Landgericht zu einer Berufungsverhandlung trifft.

Angeklagt ist Dirk H. (alle Namen geändert), ein 20-Jähriger aus Jessen, der mit seinem Handeln seinen besten Freund so schwer verletzte, dass er auf dem linken Auge nur noch zwei Prozent Sehkraft hat, also blind ist. Fabian R., der Geschädigte, tritt als Nebenkläger auf.

Schlussstrich gewünscht

Mit der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes Wittenberg will der 17-Jährige einen Schlussstrich ziehen. „Ich möchte, dass man sich diesen Fall haargenau ansieht und eine entsprechende Strafe findet“, sagt er.

Das Unglück ereignete sich Silvester 2016 bei einer Feier von fünf Jugendlichen in einem Dorf bei Zahna. Dirk H. richtete im Zimmer eines Freundes einen Laserpointer auf Fabian R. und traf mit dem Strahl dessen Auge. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

In erster Instanz sprach das Amtsgericht eine Verwarnung gegen den Heranwachsenden aus, er soll 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Nebenklage hält das für nicht angemessen.

Im Berufungsprozess kristallisieren sich zwei Sichtweisen heraus: Da ist zunächst der Angeklagte, der den starken Laser, den man in Deutschland nicht legal kaufen kann, über das Internet erworben haben will.

Am Silvesterabend wurde der Laserpointer mehrfach vorgeführt. Sein Freund Fabian sei zufällig in den Strahl geraten und habe sich ihm zugewendet, so dass er ohne Absicht auch das Gesicht traf.

Andere Darstellung

Fabian H. und die drei Mitfeiernden schildern das Geschehen anders. Alle berichten im Zeugenstand, dass Dirk H. mit dem Pointer geprahlt habe. Vor der Haustür zündete er Zigaretten und Laub damit an. „Er musste wissen, dass damit etwas passieren kann. Wenn man damit etwas anzünden kann, weiß man doch, dass es extrem heiß wird“, so der dritte Junge aus der Freundesrunde.

Dirk H. habe Fabian erst am Körper ins Visier genommen und dann auch im Gesicht. Forderungen, damit aufzuhören, missachtete er. Fabian R., vom Laserstrahl im Auge getroffen, ging zu Boden. Er blieb auf der Feier, weil er dachte, dass die Sehstörung von selbst weggehen würde.

Erst im neuen Jahr suchte er einen Augenarzt auf und wurde sofort in das Universitätsklinikum Halle eingeliefert.

Die Ärztin, die ihn dort behandelte, spricht im Zeugenstand von einem besonderen Fall, weil die Auswirkungen so dramatisch waren. Der Laser traf eine Ader im Auge, sie platzte, es bildeten sich Narben. Die Schädigung sei irreparabel. Die Verhandlung wird fortgesetzt. (mz)