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Vogelgrippe H5N8 Vogelgrippe H5N8: Behörden im Landkreis treffen erste Vorsichtsmaßnahmen

Von Frank Schedwill 11.11.2016, 08:47
Zugvögel können das Virus übertragen.
Zugvögel können das Virus übertragen. Maik Schumann

Kelbra - Nachdem die Vogelgrippe (H5N8) in mehreren Teilen Deutschlands grassiert, bereiten sich die Behörden auch auf mögliche Fälle in Mansfeld-Südharz vor. „Bisher sind im Landkreis aber keine Vögel gefunden worden, die an der Vogelgrippe verendet sind“, sagte Kreissprecherin Michaela Heilek.

Das Veterinäramt erfasse derzeit aber vorsichtshalber die Tierbestände beziehungsweise Tierhalter in den Risikogebieten, die beim Auftritt der letzen Vogelgrippefälle vor zwei Jahren vom Landwirtschaftsministerium in Magdeburg festgelegt worden waren.

Bei der Vogelgrippe handelt sich um eine Infektion mit Influenza-Viren, die alle Geflügelarten befallen kann. Der derzeit kursierende H5N8-Erreger kann zu großen Schäden führen, weil ein Großteil des infizierten Geflügels verendet, erläutert das Robert-Koch-Institut (RKI).

Kranke Tiere scheiden etwa mit dem Kot Viren aus. Durch den Kontakt mit kranken Tieren oder deren Ausscheidungen können sich gesunde Tiere anstecken. Das gilt auch für Wildvögel, die den Erreger dann über große Strecken transportieren können.

Aus Asien sind einige Fälle bekannt, in denen sich Menschen mit dem H5N1-Erreger infiziert haben. Dem RKI zufolge kommt es nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Ausscheidungen zur Übertragung der Viren auf den Menschen. (fs)

Da die Vogelgrippe für Geflügel hochansteckend ist, galt damals im westlichen Landkreis, insbesondere in der Umgebung des Kelbraer Stausees, die Stallpflicht. An der Talsperre rasten viele Zugvögel, die das Virus übertragen könnten.

Betroffen waren damals rund 3.000 Firmen und Privatpersonen, die Puten, Hühner, Masthähnchen, Enten und Gänse halten. Sie mussten ihre Tiere in einer Vielzahl von Orten in Ställen einschließen. „Sollte es von der Landesregierung eine entsprechende Meldung geben, ist nun wieder eine Aufstallungsverordnung möglich“, sagte Heilek.

Bislang gibt es aber noch keine Anhaltspunkte dafür. „Wir müssen abwarten, wie sich die Situation in den nächsten Tagen entwickeln wird.“ Die Behörde verwies aber darauf, dass die Vogelgrippe H5N8 nicht auf den Menschen übertragbar und Panikmache generell fehl am Platz sei.

Nach Ansicht von Experten sind in Deutschland für den aktuellen Erregertyp keine Fälle bekannt, bei denen Menschen erkrankt sind. Ausgeschlossen sei ein solches Ereignis aber nicht. Zunächst waren Fälle von Vogelgrippe in Ungarn und Polen, dann in Schleswig-Holstein und am Bodensee aufgetreten. Wilde Wasservögel verendeten in Scharen. Im Kreis Plön wurden mehr als 240 Kadaver gefunden, am Bodensee über 80. (mz)