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Nach Umweltkatastrophe Nach Umweltkatastrophe: Betreiber von Biogasanlage Hayn meldet Insolvenz an

Von Helga Koch 01.04.2019, 11:42
Aus der Vogelperspektive: die Biogasanlage in Hayn.
Aus der Vogelperspektive: die Biogasanlage in Hayn. Schumann

Hayn - Ein knappes Jahr nach der Havarie sorgt die Biogasanlage Hayn erneut für Schlagzeilen. Nach der Umweltkatastrophe, bei der Tausende Kubikmeter Gärschlamm ausgetreten waren, ist jetzt für die Betreiber die wirtschaftliche Katastrophe eingetreten. Geschäftsführer Herbert Krause hat für die Biogasfarm UG & Co. KG, die Betreiberin der Anlage, Insolvenz angemeldet.

Wie es mit der ohnehin umstrittenen Anlage weitergehen wird, aus der erst vor kurzem erneut eine vergleichsweise geringe Menge Substrat ausgetreten war, ist offen. Eine Prognose sei derzeit nicht möglich, sagt Rechtsanwalt Ulrich Luppe. Das Amtsgericht Halle hat ihn als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Stilllegung nicht beabsichtigt

„Ich bin zurzeit dabei, mir einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu verschaffen“, sagt Luppe. „Ich muss erst prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob die Fortführung des Betriebes und der Erhalt der Anlage möglich sind.“

Sie stillzulegen, sei derzeit aber nicht beabsichtigt. Wenn der Erhalt der Biogasanlage unter ökonomischen Gesichtspunkten möglich sei, wäre es das Sinnvollste, betont Luppe. Ein Abriss würde zusätzlich Geld kosten.

„Die Biogasanlage läuft nach wie vor“, sagt der Anwalt, sie benötige aber unter anderem frisches Substrat und Strom. „Man kann nicht einfach einen Schalter umlegen und sie abschalten.“ Zum Job des Insolvenzverwalters gehöre es, den weiteren Betrieb zu organisieren.

Höhe der Forderungen noch offen

Wie viele Gläubiger es gibt und wie hoch ihre Forderungen sind, ist bisher offen. „Das wäre nur Spekulation“, betont Luppe. Denkbar sei, dass die Betreiber der Biogasanlage Rückstände gegenüber örtlichen Handwerkern hätten, die nach der Havarie vor Ort waren. Außerdem soll nach MZ-Informationen nur ein Teil des Schadens über die Versicherung beglichen worden sein.

Infolge der Havarie seien „Finanzierungslücken“ aufgetreten, so Luppe. Denn der Fermenter, das Herzstück der Anlage, lief damals zwar weiter. Doch der defekte Gärrestebehälter, in dem ebenfalls Gas entsteht und zur Stromerzeugung genutzt wird, war bis in den Spätherbst außer Betrieb. Dadurch hätten die Betreiber  „Einspeisevergütungen nur in einem marginalen Umfang“ erzielt.

Das deutsche Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) regelt, dass Strom aus erneuerbaren Quellen bevorzugt eingespeist wird; Erzeuger erhalten über 20 Jahre feste Einspeisevergütungen ab dem Jahr, in dem die Anlage in Betrieb geht.

Wie Luppe erklärt, kämen Insolvenzen bei Biogasanlagen vor, jedoch selten. Bei der Anlage in Hayn, die 2010 gebaut wurde und 2011 in Betrieb ging, handle es sich um eine „recht frühe Anlage“. Je älter Anlagen würden, desto häufiger könnten technische Probleme auftreten.

Geschäftsführer Herbert Krause war für die MZ nicht zu sprechen. (mz)