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Kreisfachverbandes Fußball Kreisfachverbandes Fußball: Wippras Einspruch gegen falsche Platzmaße ist abgelehnt

Von detlef liedmann 10.04.2013, 12:38
Fußballplatz Stedten - Nur wenig Platz zwischen Strafraum und Seitenlinie.
Fußballplatz Stedten - Nur wenig Platz zwischen Strafraum und Seitenlinie. peter miosge Lizenz

wippra/Stedten/MZ - Enttäuschung in Wippra. Das Sportgericht des Kreisfachverbandes Fußball hat den Einspruch von Grüne Tanne Wippra zum Punktspiel der Kreisoberliga in Stedten in seiner Verhandlung am 4. April abgewiesen.

Das Urteil liegt der Mitteldeutschen Zeitung vor. Aber: „Wir werden die nächste Instanz anrufen“, sagt Holger Hilmer, Abteilungsleiter Fußball bei Grüne Tanne. Denn den Wippraern geht es nicht vordergründig um die drei Punkte aus den mit 2:3 verlorenen Spiel bei Romonta Stedtens Zweiter, sondern um etwas Grundsätzliches: Verfügt der Kunstrasenplatz in Stedten über die laut Fußballregel 1 erforderlichen Mindestmaße? „Das wollen wir geklärt wissen“, so Wippras Mannschaftsleiter Lutz Hennig, der den Einspruch auf den Weg gebracht hatte. Denn die Wippraer sind der Meinung, dass der Kunstrasenplatz in Stedten mitnichten über die erforderlichen 45 Meter Mindestbreite verfügt.

Das Sportgericht verweist in der Urteilsbegründung darauf, sich ausschließlich auf Paragraf 30, Absatz 1, der Spielordnung des Landesfußballverbandes und das Abnahmeprotokoll vom 11.11.2009 zu beziehen. „Das ist ein amtliches Dokument mit einem Siegel. Das ist wasserdicht. Da kann bis zur Verbandsliga drauf gespielt werden,“, sagt Lothar Bornkessel, Präsident des Kreisfußballverbandes.

Auch die Wippraer hätten das Protokoll vorliegen. „Deshalb verstehe ich nicht, warum jetzt so ein Trara gemacht wird. Hätten die Wippraer gewonnen, hätten sie keinen Ton gesagt.“ Und das sie nun die nächste Instanz anrufen wollen „macht mir keine Bauchschmerzen“, so Lothar Bornkessel.

Um einen Präzedenzfall scheint es sich indes nicht zu handeln. „Ja, wir haben schon Verhandlungen geführt, in denen es um Mindestmaße von Plätzen ging“, so Ralf Girke, der Vorsitzende des Sportgerichts im Landesverband. Mehr könne er im Moment nicht zu der Thematik sagen, weil er sie noch nicht kennt. „Das muss man sich dann im konkreten Fall ansehen“, so Girke weiter. Wie das ansehen aussehen wird? „Sie werden verstehen, dass ich ihnen dazu nichts sahen kann“, so Girke zum Vorgehen.

Für die Wippraer kann es eigentlich nur ein nachmessen geben. Als Beweis für ihren Vorwurf, dass mit den Platzmaßen etwas nicht stimmen kann, hat Peter Miosge ein Foto gemacht, dass zumindest belegt: es geht knapp zu in der Lindenstraße. Miosge hat bis 1994 selbst Fußball in Wippra gespielt, ist dem Verein immer noch eng verbunden. „Der Platz in Stedten ist schön. Aber dort zu spielen, macht keinen Spaß, weil die Abgrenzung so dicht an den Außenlinien steht und die Verletzungsgefahr groß ist.“ Zudem sei Tanne dort seiner Meinung nach schon einmal benachteiligt worden. „Das hat uns den Kreismeistertitel gekostet.“ Fakt ist: Heute sitzen die Verantwortlichen des Vereins zusammen und beraten über das weitere Vorgehen. „Wir werden unseren Widerspruch zur Entscheidung des Kreissportgerichtes formulieren und auf den Weg zum Landessportgericht bringen“, so Hennig.

Wann und wie schnell dort verhandelt und eine Entscheidung verkündet wird, vermochte gestern indes niemand zu beantworten.