Theater und Kinos dürfen öffnen Erste Lockerungen treten in Mansfeld-Südharz in Kraft
Auch das Treffen von mehreren Haushalten ist erlaubt.

Sangerhausen/Eisleben/Hettstedt - Insgesamt 23 Fälle von bestätigten Infektionen mit Sars-CoV-2 hat das Sozialministerium des Landes am Wochenende für den Landkreis Mansfeld-Südharz gemeldet, davon zwölf am Samstag und elf am Sonntag. Die 7-Tage-Inzidenz der Ansteckungen pro 100.000 Einwohner lag Samstag bei 25,2 und Sonntag bei 25,9. Damit hat der Landkreis fünf Tage am Stück den Inzidenzwert 50 unterschritten, so dass ab Montag weitere Lockerungen bei den Coronabeschränkungen in Kraft treten. So dürfen sich Mitglieder eines Hausstandes jetzt mit fünf weiteren Leuten treffen - egal, aus wie vielen Haushalten die anderen kommen. Kinder bis 14 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit.
Auch professionell organisierte Veranstaltungen wie etwa Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte mit bis zu 50 Teilnehmern sind jetzt möglich, ebenso Tanzveranstaltungen unter freiem Himmel mit maximal 50 Besuchern, wobei vollständig Geimpfte und Genesene auch hier nicht mitgezählt werden. Allerdings darf der Tanz nur im Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr stattfinden. Theater und Kinos dürfen ebenso wieder zu Veranstaltungen einladen - in geschlossenen Räumen dürfen bis zu 200 und im Freien bis zu 300 Gäste begrüßt werden. Ebenso sind wieder Sportveranstaltungen vor Publikum möglich. Drinnen dürfen 50 Leute kommen, im Freien bis zu 100.
Allerdings gelten auch bei den neuen Möglichkeiten Beschränkungen. Ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen Besucher und Teilnehmer einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorzeigen. Die Veranstalter müssen einen Anwesenheitsnachweis führen und in geschlossenen Räumen und auf Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen im Freien muss Maske getragen werden. Fünf Tage unter 50 heißt auch: In den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis wird wieder im normalen Regelbetrieb betreut. Die Lockerungen bleiben aber an die weitere Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz gekoppelt. Sollte sie an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 wieder überschreiten, treten die jüngsten Lockerungen außer Kraft.
Den Wortlaut der Bekanntmachung findet man auf der Homepage des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (mz)