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Laut "Leo" ist Homosexualität heilbar Antworten eingefordert: Umstrittener "Leo"-Verein aus Bennungen soll Stellung beziehen

Von Joel Stubert 18.03.2017, 10:00
Im ehemaligen Rittergut in Bennungen hatte der Verein Leo seinen Sitz.
Im ehemaligen Rittergut in Bennungen hatte der Verein Leo seinen Sitz. Schumann

Sangerhausen - Wie geht es weiter mit dem umstrittenen Verein für Lebensorientierung („Leo“)? Dem Verein aus Bennungen im Südharz wird vorgeworfen, der Homo-Heiler-Szene anzugehören und die Meinung zu verbreiten, dass Homosexualität eine heilbare Krankheit ist.

Zeit bis zum 10 April: Verein „Leo“ soll 15 Fragen beantworten

Am 16. Februar hat das Jugendamt des Landkreises den Verein „Leo“ schriftlich aufgefordert, 15 Fragen zu beantworten. Bis zum 10. April haben die Verantwortlichen im Verein nun Zeit, sich zu äußern. „So bittet der Landkreis um Information über das Schutz- und Präventionskonzept des Trägers“, nennt Uwe Gajowski, Sprecher des Landkreises, ein Beispiel. So soll aufgezeigt werden, dass geeignetes Personal im Verein arbeitet, und eine Konzeption der für das Jahr 2017 geplanten Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe vorgelegt werden. „Nach Eingang der Antworten wird die Sachlage beurteilt und entschieden, ob weitere Prüfungsmaßnahmen erforderlich sind“, erläutert Gajowski weiter. Ein Zeitpunkt des Abschlusses des Verfahrens könne aufgrund der möglicherweise dann immer noch offenen Fragen noch nicht verbindlich benannt werden, so der Sprecher.

Wenn es nach den Vertretern des Jugendhilfeausschusses des Landkreises geht, soll der Verein, der im Zusammenhang mit der Homo-Heiler-Szene stehen soll, kein Träger der Jugendhilfe sein und damit auch keine Förderungen vom Land bekommen. „Wir dürfen es jetzt nicht wieder versäumen, vorher unsere Hausaufgaben richtig zu machen“, gab Ausschussmitglied Stefan Müller der Verwaltung im Dezember mit auf den Weg. Damals verzichtete man auf eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Halle, wonach „Leo“ wieder ein Träger der Jugendhilfe sein darf. Man fühlte sich nicht ausreichend vorbereitet.

Das Gericht hatte den Ausschluss des Vereins durch den Jugendhilfeausschusses aus 2014 revidiert. Unter anderem hatten die Richter die vorgelegte Begründung als nicht ausreichend erachtet.

(mz)