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Wenn das Geld nicht reicht Agentur für Arbeit gewährt Zuschüsse zur Berufsausbildung

Von Daniela Kainz Aktualisiert: 14.06.2021, 16:04
Agentur für Arbeit
Agentur für Arbeit (Foto: Carsten Rehder/dpa)

Eisleben/Hettstedt/Sangerhausen - „Für viele Jugendliche beginnt mit dem Ausbildungsstart nach den Sommerferien ein neuer Lebensabschnitt. Manche benötigen dann eine eigene Unterkunft, weil die Wohnung der Eltern zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt ist“, heißt es in einer Pressemitteilung der Agentur für Arbeit. Doch manchmal reiche die Ausbildungsvergütung nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder Fahrten nach Hause zu bezahlen. Die Agentur für Arbeit Sangerhausen unterstützt aus diesem Grund Auszubildende mit einem Zuschuss - der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe variiert

Diese Beihilfe kann von Jugendlichen beantragt werden, „wenn sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren“, heißt es. Eine weitere Voraussetzung sei, dass der Hin-und Rückweg von den Eltern zur Ausbildungsstätte länger als zwei Stunden dauere. Volljährige, Verheiratete oder Auszubildende mit Kind können laut Agentur für Arbeit ebenfalls anspruchsberechtigt sein. Junge Menschen in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, die sich beispielsweise auf einen Hauptschulabschluss vorbereiten, können ebenfalls in den Genuss einer finanziellen Unterstützung kommen.

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richte sich unter anderem nach dem Bedarf für den Lebensunterhalt je nach Art der Unterbringung oder der Fahrkosten. Die Ausbildungsvergütung werde angerechnet. Gleiches gilt laut Presseinformation der Agentur für Arbeit für das Jahreseinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr der Eltern oder des Ehe- oder Lebenspartners, „sofern diese bestimmten Freibeträge überschreiten“.

Tipp: Antrag vor Beginn der Ausbildung stellen

Den Jugendlichen wird empfohlen, den Antrag vor Beginn der Ausbildung zu stellen. Der Grund: Die Beihilfe für die Berufsausbildung wird nicht rückwirkend gezahlt. Für die Bearbeitung eines so genannten BAB-Antrages sind der Ausbildungsvertrag und die Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes erforderlich. Lediglich der Eintragungsvermerk der zuständigen Kammer kann nachgereicht werden. Die Antragstellung kann online (www.arbeitsagentur.de/eservices) erfolgen. Wer noch nicht für den eService registriert sei, müsse dies einmalig tun und kann künftig das gesamte Online-Angebot der Bundesagentur nutzen. Wer selbst prüfen möchte, ob und in welcher Höhe ihm Berufsausbildungsbeihilfe zusteht, kann dazu den BAB-Rechner im Internet nutzen (www.babrechner.arbeitsagentur.de)

›› Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab(mz)