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Radlader-Bande vorm Zivilgericht Prozess gegen Radlader-Bande vorm Zivilgericht: Chef der Bande belastet ehemaligen Komplizen

Von Andreas Bürkner 24.11.2018, 09:58
10. Juli 2014, Volksbank-Filiale in Harzgerode: LKA-Beamte sichern nach dem Einbruch die Spuren.
10. Juli 2014, Volksbank-Filiale in Harzgerode: LKA-Beamte sichern nach dem Einbruch die Spuren. T. Brehme

Harzgerode/Magdeburg - „In dem Strafprozess damals habe ich noch geschwiegen, wie wir es eigentlich für alle vereinbart hatten“, sagt Uwe L aus Schielo. Er war der Anführer der sogenannten Radlader-Bande.

Er und ein weiteres Bandenmitglied stehen seit Mittwoch erneut vor Gericht. Dieser Mann wurde nun von L. belastet. L.s Redeschwall konnte auch der Verteidiger des früheren Komplizen, des als Tresorknacker bekanntgewordenen Bandenmitglieds, nicht verhindern.

Versicherung einer Bank fordert rund 300.000 Euro Schadensersatz

Im Prozess vor der Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg fordert die Versicherung einer Bank gut 300 000 Euro Schadensersatz von den Verursachern. Der Schaden war entstanden, als die Bankräuber im Juni und Juli 2014 mit gestohlenen Radladern durch die Wände in die Geschäftsräume der Banken in Königerode und Harzgerode eindrangen und die Geldautomaten aus der Wand rissen.

Zuvor waren sie bereits im April 2014 mit roher Gewalt in einen Gernröder Baumarkt eingebrochen. Die Sachschäden waren fast dreimal so hoch wie die erbeutete Geldsumme von rund 170.000 Euro.

Strafrechtlich waren fünf Bandenmitglieder bereits vor drei Jahren zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und acht Monaten und fünf Jahren verurteilt worden. Der von Uwe L. nun belastete Tresorknacker wurde als Einziger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Vier Beklagte akzeptierten Versäumnisurteile und zahlen

„Wir haben die Sanierung der beiden Volksbank-Gebäude in Harzgerode und Königerode nach den Überfällen bezahlt“, erklärte der Anwalt der Versicherung. Vier der Beklagten, darunter die Ehefrau des Anführers, die sich nicht gegen die Forderungen der Versicherung wehrten, haben bereits sogenannte Versäumnisurteile erhalten und müssen zahlen.

Uwe L. sieht die Forderungen als unberechtigt an und grollte vor Gericht, weil die Versicherung plötzlich keine Schadensersatzansprüche mehr an den Tresorknacker hatte. Ihre Argumentation: Weil er erst nach den Diebstählen in die Taten einbezogen worden sei, hafte er nicht für dabei entstandene Schäden.

„Nur wenn alle für den Sachschaden aufkommen, zahle ich auch“, erklärte Uwe L. Schon im Prozess habe sich der Tresorknacker - L. war nach eigenen Angaben zwölf Jahre mit ihm befreundet - aus der Verantwortung herausgemogelt. „Jetzt packe ich aus“, sagte L. Von Beginn an sei der Tresorknacker in alle Pläne eingeweiht gewesen und habe von allem gewusst, sagte L. „Wenn der nicht zahlt, werde ich es auch nicht tun.“

Das brachte zunächst die Versicherung auf die Idee, auch gegen den sechsten Täter Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dadurch muss jedoch der Verteidiger des Tresorknackers seine Strategie ändern. Doch dazu benötigt er Zeit, die ihm das Gericht gewährt. Deshalb soll der Prozess erst im Januar 2019 fortgeführt werden. (mz)