Unfall unter Drogen Nach Unfall im April 2018 mit zwei Toten unter Drogen : Staatsanwaltschaft klagt 24-jährigen Autofahrer aus Ballenstedt an

Ballenstedt/Badeborn - Die Staatsanwaltschaft Halberstadt hat jetzt Anklage gegen zwei Autofahrer erhoben: gegen einen 24-jährigen Ballenstedter, der im April einen Unfall verursacht hat, bei dem zwei Frauen starben, und gegen einen 55-Jährigen aus Badeborn, der im März mit seinem Auto einen Radfahrer erfasste; dieser wurde so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle starb.
Wann sich die beiden Männer vor Gericht verantworten müssen, steht noch nicht fest; Verhandlungstermine sind noch nicht festgesetzt.
Dem 55-Jährigen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen
Dem 55-Jährigen wird jetzt fahrlässige Tötung vorgeworfen. „Wir klagen an, wenn jemand einer Straftat hinreichend verdächtig ist“, sagte Hauke Roggenbuck, Leiter der Staatsanwaltschaft Halberstadt.
Der 55-Jährige, der mit einem Pkw unterwegs war und auf der Straße zwischen der alten B 6 und Badeborn einen Radfahrer erfasste, müsse sich vor Gericht verantworten, „weil er die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Er hat nicht aufgepasst“, so der Staatsanwalt.
Das Strafgesetzbuch sieht für fahrlässige Tötung einen Rahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Theoretisch wäre auch möglich gewesen, den Weg eines Strafbefehls zu gehen, bestätigt Hauke Roggenbuck auf Nachfrage.
Über diesen kann eine Geldstrafe ausgesprochen werden oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Letzteres, so der Oberstaatsanwalt, setze voraus, dass der Angeklagte einen Verteidiger habe.
In der Regel werde aber bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung Anklage erhoben. „In einer Hauptverhandlung kann eine Tataufklärung viel besser erfolgen“, so der Oberstaatsanwalt.
24-Jähriger war auf B185 in Gegenverkehr gefahren
Anklage hat die Staatsanwaltschaft auch gegen den 24-Jährigen erhoben, der im März auf der Bundesstraße 185 - unter Drogeneinfluss stehend - mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit einem entgegenkommenden Pkw frontal zusammengestoßen war. Die beiden 69 und 58 Jahre alten Frauen, die in dem Auto saßen, starben.
Fahrlässige Tötung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Drogen
Dem Ballenstedter, der sich vor dem Schöffengericht verantworten muss, wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit weiteren Straftaten vorgeworfen: Wie Hauke Roggenbuck erklärte, gehören dazu Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung - am Auto sollen nicht zugehörige Kennzeichen angebracht gewesen sein - und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Außerdem wird sich der Ballenstedter wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen; in seinem Auto waren Drogen gefunden worden. Gegen den 24-Jährigen war Haftbefehl erlassen worden; in Untersuchungshaft befindet er sich aber derzeit nicht. Bereits im Februar war der Ballenstedter durch das Landgericht Magdeburg zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, wobei eine Unterbringung im Maßregelvollzug des Landeskrankenhauses für Forensische Psychiatrie in Bernburg angeordnet wurde. „Das wird jetzt vollstreckt. Er befindet sich in der Unterbringung“, sagte der Oberstaatsanwalt. (mz)