Trockenheit verschärft sich Erste Landkreise in Sachsen-Anhalt verbieten das Gießen von Gärten und Feldern
Die Trockenheit nimmt zu, die Wasserstände sinken. Erste Landkreise in Sachsen-Anhalt verbieten die Wasserentnahme aus Brunnen, Seen und Flüssen. Wo kein Wasser mehr zum Gießen genutzt werden darf: ein Überblick.

Magdeburg/Halle (Saale). – Der Sommer kommt und bringt Trockenheit mit sich. Viele Menschen, auch in Sachsen-Anhalt, möchten weiterhin gern einen grünen Rasen und blühende Blumen im Garten bewundern. Doch: In einigen Ort im Land ist es verboten, das Wasser aus Brunnen, Seen oder Flüssen zu entnehmen und damit zu gießen.
Die ersten Landkreise haben Allgemeinverfügungen in Kraft gesetzt. Weitere Kreise überprüfen derzeit, ob in den nächsten Tagen und Wochen die Wasserentnahme geregelt wird, das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Landkreisen und kreisfreien Städten.
An diesen Orten darf kein Wasser mehr entnommen werden:
Wasserentnahme im Altmarkkreis Salzwedel beschränkt
Im Altmarkkreis Salzwedel wird die Wasserentnahme für Beregnungszwecke beschränkt. Wie in den Jahren 2023 und 2024 darf hier unter anderem tagsüber kein Wasser mehr zum sprengen des Rasens genutzt werden.
Zum Artikel: Wasser im Altmarkkreis Salzwedel knapp – Verbrauch eingeschränkt
Saalekreis verschärft Regeln: Wasserentnahme aus Brunnen und Gewässern eingeschränkt
Der Saalekreis will ab der zweiten Juliwoche die Wasserentnahme aus Brunnen und Gewässern deutlich einschränken. Landrat Hartmut Handschak kündigte im Kreistag an, dazu eine Allgemeinverfügung zu unterzeichnen.
Die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen oder Teichen wird grundsätzlich verboten. Auch das Fördern von Wasser mit Pumpen ist untersagt, Ausnahmen gebe es nur für die Landwirtschaft. Die Bewässerung von privaten oder öffentlichen Grünflächen ist künftig zwischen 8 und 18 Uhr verboten.
Landkreis Harz schränkt Wasserentnahme ein
Angesichts der anhaltenden Trockenheit schränkt jetzt auch der Landkreis Harz die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und aus dem Grundwasser ein. Vor allem im Harzvorland hätten sich sehr niedrige Wasserstände eingestellt, sagte Landrat Thomas Balcerowski (CDU).
Die Grundwasserpegel im Landkreis lägen alle unterhalb der mehrjährigen Mittelwerte des Monats. In der Folge werde die Wasserentnahme aus dem Oberflächenwasser untersagt und aus dem Grundwasser für Beregnungszwecke eingeschränkt.
Anhalt-Bitterfeld stoppt Wasserentnahme wegen Trockenheit
Bis zum 30. September herrscht in Anhalt-Bitterfeld ein Verbot zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Noch vor einer Woche war sich der Landrat unsicher, doch aufgrund der niedrigen Wasserstände der Bäche und See reagierte der Landkreis schnell.
Zum Artikel: Landkreis Anhalt-Bitterfeld erlässt Verbot für Wasserentnahme – Was jetzt noch erlaubt ist
Gießverbot in vielen Orten im Jerichower Land
Auch im Jerichower Land müssen sich vor allem Garten- und Landbesitzer überlegen, wie sie am besten mit den Beschränkungen der Wasserentnahme umgehen. Denn in den Orten Burg, Gommern, Genthin, Biederitz und Parey herrscht ein drastisches Gießverbot.
Zum Artikel: Das Gießen von Rasen, Blumen, Gärten und Felder ist jetzt in Burg und Genthin verboten
Im Landkreis Börde verbietet ab sofort Wasser aus Pumpen zu nutzen
Im Landkreis Börde gilt ab sofort ein Verbot zur Wasserentnahme aus Gewässern und Brunnen. Die Regelung ist vorerst bis zum 30. September befristet.
Es ist untersagt Wasser mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln aus Flüssen, Bächen oder Seen zu entnehmen. Zudem darf Wasser aus Brunnen zwischen 10 und 19 Uhr nicht mehr für die Bewässerung von Grünflächen, Gärten, Sportflächen oder landwirtschaftlichen Flächen genutzt werden. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Bewässerung in Dessau-Roßlau wird eingeschränkt
Im Süden von Sachsen-Anhalt sieht es ganz ähnlich aus: In Dessau-Roßlau will die Stadtverwaltung die Bewässerung, zum Beispiel von Gärten und Sportplätzen, ab 1. Juli einschränken. Seit Anfang Juni wurde überlegt, ob die Allgemeinverfügung wie schon in den Sommern 2022 und 2023 durchgeführt wird. Sie wird nun zwischen 1. Juli und 30. September inkraft gesetzt.
Zum Artikel: Dessau-Roßlau schränkt Bewässerung und Wasserentnahme ab 1. Juli ein – Was dann verboten ist
Strengere Bewässerungsregeln auch in Mansfeld-Südharz
Strengere Regeln für Bewässerungen wurden auch im Landkreis Mansfeld-Südharz festgelegt. Durch die anhaltende Trockenheit dürfen ab Freitag, dem 27. Juni auch hier öffentliche und private Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr nicht bewässert werden.
Zum Artikel: Landkreis Mansfeld-Südharz schränkt Wasserentnahme ein – was dann verboten ist
In diesen Landkreisen in Sachsen-Anhalt wird über ein Wasserentnahme-Verbot nachgedacht
Eine neue Allgemeinverfügung soll auch in den nächsten Tagen im Landkreis Stendal greifen. Sie soll sich an früheren Verboten orientieren. Das bedeutet, dass sowohl die Oberflächenwasserentnahme als auch die Nutzung von Brunnen zeitlich eingeschränkt werden soll.
Andere Landkreise wie der Salzlandkreis, der Burgenlandkreis und Wittenberg, sowie die Städte Magdeburg und Halle setzen auf Vernunft und freiwillige Beschränkungen.
In Wittenberg fordert Vorsitzende des Kreisverbands der Gartenfreunde, Klaus Nunweiler, eine eingeschränkte Wasserentnahme.
Die Temperaturen steigen in den nächsten Tagen weiter und überschreiten die 35-Grad-Grenze. Das Wasser zum Gießen zu verwenden, sollte auch in Orten ohne Wasserentnahmeverbot nur in den Morgen- oder Abendstunden erfolgen.