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Knöllchen für Schleichweg-Fahrer in Thale Knöllchen für Schleichweg-Fahrer in Thale: Behörden sind sich nicht einig

Von Detlef Horenburg 23.08.2016, 15:35
Die Einmündung des Feldweg, der als Schleichweg benutzt wurde.
Die Einmündung des Feldweg, der als Schleichweg benutzt wurde. Chris Wohlfeld

Thale - Darf man auf gut ausgebauten Feldwegen mit einem Fahrzeug fahren oder nicht? An dieser Frage scheinen sich die Geister der Gelehrten zu scheiden. Ein Thalenser hatte von der Stadt ein 30-Euro-Knöllchen bekommen, weil er die Straße am Knieberg über den Mühlenberg zwischen Thale und Warnstedt als Umleitungsstrecke nutzte.

Seinem Ärger machte er öffentlich Luft. Was er falsch gemacht haben soll, leuchtete ihm nicht ein. Er war auch nicht der einzige, der zur Kasse gebeten wurde. Mehr als 300 Autofahrern erging es ähnlich. Und die Behörden? Die sind sich in der Sache alles andere als einig.

Das sagt das Thalenser Ordnungsamt: „Laut Landeswaldgesetz ist das Befahren der freien Landschaft mit Kraftfahrzeugen verboten“, sagt Philipp Zedschack, Abteilungsleiter Sicherheit und Ordnung im Rathaus Thale gegenüber der MZ. Zu erkennen sei dies durch die beidseitig angebrachte Beschilderung (Eulenschild) als Landschaftsschutzgebiet (LSG) - in Warnstedt und auf dem Mühlenberg. Deshalb sei ein extra aufgestelltes Durchfahrtsverbotsschild nach StVO nicht notwendig.

Polizeisprecher bezweifelt Argumente der Stadt

Das sagt die Polizei: „Das ist eine verkehrsrechtlich interessante Frage“, meint Kriminalkommissar Stephan Kokott von der Pressestelle des Polizeireviers Harz. Das Eulenschild sei nicht Bestandteil der Straßenverkehrsordnung (StVO). Damit für die Bürger erkenntlich wird, dass sie solch einen Weg nicht benutzen dürfen, reicht aus seiner Sicht nicht nur das Aufstellen eines Eulen-Schildes oder wie in den alten Bundesländern eines Greifvogels aus.

Der Weg muss als Durchfahrtsverbot gekennzeichnet und eventuell mit einem Zusatzschild versehen werden, wie „Für Land- und Forstfahrzeuge frei“. Nach seiner Meinung könne man deshalb solche Wege befahren, aber dort nicht parken oder gar von ihnen abweichen. Deshalb halte er die Argumentation der Stadt für sehr fraglich - ist sich aber auch nicht ganz sicher, gesteht er.

„Befahren von Wald- und Feldwegen ist verboten"

Das sagt die Kreis-Naturschutzbehörde: „Generell sind Wald- und Feldwege keine für den Verkehr zugelassenen, öffentlichen Straßen“, teilt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Harz mit. Das Befahren von Wald- und Feldwegen ist verboten und eine Ordnungswidrigkeit nach dem neuen Landeswaldgesetz. Darin seien die entsprechenden Regelungen des ehemaligen Feld- und Forst-Ordnungsgesetz übernommen worden.

Zuständig für deren Einhaltung sei das Ordnungsamt von Stadt oder Gemeinde. Die Forst- und Waldwege rund um Thale befinden sich im Landschaftsschutzgebiet. Das „Eulenschild“ markiere die Grenze des Landschaftsschutzgebietes. Laut LSG-VO „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Quedlinburg“ ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten oder für diesen zugelassenen Straßen, Wegen und Plätzen erlaubnispflichtig, heißt es in der Stellungnahme der Behörde.

Das heißt, es bedarf einer schriftlichen Erlaubnis - diese sei aber niemandem erteilt worden– und damit handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Landwirtschaftsbetriebe dürfen Feldwege in Ausübung ihrer speziellen Berufstätigkeit befahren. Doch wann weiß der Kraftfahrer, dass er eine asphaltierte Straße nicht befahren darf?

Das signalisieren laut Naturschutzbehörde drei Schilder: das Durchfahrtsverbotsschild, das Schild „Nur für Gartenbesitzer“ und das Landschaftsschutzschild. Letzteres steht allerdings auch an vielen Hauptverkehrsstraßen. Würde ja bedeuten, dass man die dann auch nicht befahren darf, oder? Nein.

Die „Eulenschilder“ an den Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sollen die Bürger darauf hinweisen, dass mit Verlassen dieser öffentlichen Straßen die Regelungen des LSG gelten. „Sie beziehen sich also nicht auf diese Straßen, deren Befahren logischerweise erlaubt ist.“

Das sagt das Verkehrsministerium: Nicht so eindeutig wird es im Verkehrsministerium im Magdeburg gesehen. „Wie sich die Sach- und Rechtslage darstellt, wird derzeit auf Veranlassung des Ministeriums durch das Landesverwaltungsamt und die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Harz geprüft“, sagte Tatjana Kutscha von der Pressestelle des Ministeriums. (mz)

Am Feldweg von Timmenrode in Richtung Thale ist die Beschilderung klar: Über dem Eulen-Schild gibt es ein „Verbot für Fahrzeuge aller Art" - außer für Landwirtschafts- und Forstfahrzeuge.
Am Feldweg von Timmenrode in Richtung Thale ist die Beschilderung klar: Über dem Eulen-Schild gibt es ein „Verbot für Fahrzeuge aller Art" - außer für Landwirtschafts- und Forstfahrzeuge.
Chris Wohlfeld