Baustelle in Thale Nord Baustelle in Thale Nord: Stadt bestraft Schleichweg-Fahrer

Thale - Burkhard Gutsch aus Thale ist der Zorn ins Gesicht geschrieben: Er muss 30 Euro Verwarngeld an die Thalenser Stadtkasse überweisen. „Das ist die reine Abzocke und Willkür“, kommentiert er die Strafe für die Ordnungswidrigkeit, die er Ende Mai begangen haben soll.
Der Vorwurf des städtische Ordnungsamtes lautet: Gutsch befuhr mit seinem Auto den Feld- und Forstweg von Thale nach Warnstedt über die Straße Knieberg. Eine Ausnahmegenehmigung dazu habe er nicht gehabt.
„Brauche ich auch nicht“, ist sich Gutsch sicher. Am Knieberg hinter dem Kloster Wendhusen in Fahrtrichtung Warnstedt stehe nämlich kein der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechendes Durchfahrtsverbotsschild - nur eines mit Tonnagebegrenzung bis 2,8 Tonnen. „Das heißt, ich kann als Auto- oder Motorradfahrer dort entlangfahren“, sagt er.
Dies müssen wohl auch die anderen rund 300 Autofahrer so gesehen haben, die seit Anfang Mai Post vom Ordnungsamt bekommen haben. Durch die Bauarbeiten an der Landesstraßen 240/92 gibt es eine Vollsperrung am Friedhof. Die offizielle Umleitung erfolgt über Warnstedt.
Nur von Warnstedter Seite ist das Durchfahrtsverbotsschild laut StVO samt Eulenschild mit Hinweis auf das Landschaftsschutzgebiet vorhanden, berichtet Gutsch. Auch beim weißen, städtischen Schild mit dem Hinweis auf ein Ende „der öffentlichen Straße“ – es ist inzwischen auch nicht mehr vor Ort zu sehen – handelt es sich nicht um ein Verbotsschild im Sinne der StVO, ist sich Gutsch sicher, der nun einen Rechtsanwalt seines Automobilclubs eingeschaltet hat.
Ein eindeutiges Durchfahrtsverbot ist aus seiner Sicht beim Vorbeifahren nicht zu erkennen. Für Gutsch war es ein wild aufgestelltes Schild, das nicht für die Verkehrsteilnehmer bindend ist. Seine Schlussfolgerung: „Damit ist es nicht verboten, von Thale aus den Weg nach Warnstedt zu befahren.“ Auch sein Navigationssystem würde die Straße als Umleitung angeben. Er fühle sich zu unrecht vom Ordnungsamt verwarnt und fordert sein Verwarngeld zurück.
„Ein Privatweg der Stadt Thale“
Die Stadt sieht das indes anders: „Bei diesem Weg handelt es sich um einen Privatweg der Stadt Thale im Bereich des Landschaftsschutzgebietes“, erklärt Philipp Zedschack, Abteilungsleiter
Sicherheit und Ordnung im Rathaus Thale. „Laut Landeswaldgesetz ist deshalb das Befahren der freien Landschaft mit Kraftfahrzeugen verboten“, sagt er gegenüber der MZ. Zu erkennen sei dies durch die beidseitig angebrachte Beschilderung (Eulenschild) als Landschaftsschutzgebiet - in Warnstedt und auf dem Mühlenberg.
Deshalb sei ein extra aufgestelltes Durchfahrtsverbotsschild nach StVO nicht notwendig. Eine weitergehende Sperrung des Weges durch beispielsweise Schranken oder Durchfahrtverbote sei auch nicht geboten, da anliegenden Grundstückseigentümern, der Land- und Forstwirtschaft und den Rettungsdiensten die Zufahrt gewährleistet sein muss, erklärte er. Zedschack weiter: „Da es sich nicht um eine öffentliche Straße handelt, sind lediglich die zuvor genannten Fahrzeuge befugt, diese Straße zu nutzen.“ Zudem gab er zu bedenken, dass der Weg nur einspurig nutzbar und nicht für die Allgemeinheit bestimmt ist.
Es handelt sich bei der Straße, die zum Mühlenberg hinauf führt, um ein Senkgebiet. Eine Freigabe für den öffentlichen Verkehr sei demzufolge nicht möglich. In letzter Zeit seien aufgrund der Umleitung sehr viele Beschwerden von Anwohnern des Mühlenberges wegen der illegalen Befahrung des Weges eingegangen. „Es wird derzeit sowohl durch die Polizei als auch durch das Ordnungsamt in diesem Bereich verstärkt kontrolliert“, so Zedschack. (mz)


