Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt: Neuer Geflügelpest-Fall in Ostrau bei Zörbig

Bitterfeld/Ostrau - Ein neuer Geflügelpest-Fall bei einem Schwan in Ostrau (Saalekreis) sorgt für noch höhere Auflagen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Rund um den Fundort des verendeten Wildvogels ist ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von drei Kilometern gezogen worden. Es erstreckt sich auch auf ein Gebiet in und um Werben, westlich der Bahnlinie Köthen-Halle sowie auf die Fuhneaue südlich von Schortewitz.
Laut Allgemeinverfügung dürfen Geflügelhalter rund um Werben und Ostrau Vögel bis zum 5. Januar 2017 nicht aus dem Bestand verbringen. Zudem hätten Halter von Hunden und Katzen sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei herumlaufen.
„Bei einem Ausbruch der Geflügelpest müssen unverzüglich strikte und umfassende Maßnahmen ergriffen werden, um eine Ausbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern. Er ist sehr leicht übertragbar und relativ widerstandsfähig in flüssigen Medien, zum Beispiel Kot“, teilte der Landkreis am Mittwoch mit.
Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt: Bisher keine Fälle im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Wegen eines Geflügelpest-Falls bei einer Stockente in Delitzsch war im November bereits ein Beobachtungsgebiet um die sächsische Stadt gezogen worden.
Dessen zehn Kilometer großer Radius erstreckt sich auch auf Teile des Altkreises Bitterfeld. Deswegen müssen in Holzweißig, Brehna, Petersroda und Roitzsch ebenfalls Hunde weiterhin angeleint werden, erklärt der Landkreis. Katzen dürfen dort auch nicht frei herumlaufen.
Aufgrund der Geflügelpest herrscht in ganz Anhalt-Bitterfeld weiterhin die Stallpflicht. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hält diese Pflicht wegen des Vogelgrippe-Virus’ H5N8 für Tierhalter aufrecht. Auch Geflügelausstellungen und -märkte sind seit November untersagt. In Anhalt-Bitterfeld gab es noch keine registrierten Fälle.
Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt: „Erkrankungen mit unterschiedlichen Schweregraden möglich“
Erst vor wenigen Tagen trat das Virus in einem Geflügelbetrieb im Jerichower Land auf. Knapp 10.000 Tiere mussten dort vorsorglich getötet werden. In dieser Woche wurde auch in ganz Nordrhein-Westfalen die Stallpflicht verhängt. Dort brach die Geflügelpest zuletzt in einer Putenhaltung aus.
„Mit Lockerungen ist wohl nicht so schnell zu rechnen“, resümiert der Landkreis-Sprecher Udo Pawelczyk. Eine allgemeine Entwarnung werde auch nur das Land Sachsen-Anhalt geben und nicht der Landkreis.
Der Landkreis will durch diese Maßnahmen die Gefahr eines Seuchenausbruchs minimieren. Laut Veterinäramt kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Virus vom Tier auf den Menschen übertragbar ist.
„Es kann zu Erkrankungen mit unterschiedlichen Schweregraden bei Menschen führen“, heißt es in der Allgemeinverfügung des Landkreises. Bislang sind aber keine solchen Übertragungen bekannt.
Wer einen toten Vogel findet, egal, zu welcher Art er gehört, soll das den Ordnungsämtern der Kommunen melden oder dem Veterinäramt der Kreisverwaltung. „Die Börden veranlassen dann weiteres“, so Pawelczyk. (mz)
