Vogelgrippe Vogelgrippe: Landkreis Anhalt-Bitterfeld verhängt Stallpflicht

Bitterfeld - Geflügel muss nun auch im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vielerorts im Stall bleiben. Die Verwaltung informierte am Montag in einer Pressemitteilung, dass ab Dienstag die Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten angeordnet werde. Danach müssen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen gehalten werden.
Noch kein Vogelgrippe-Fall im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Die Stallpflicht sei eine vorbeugende Maßnahme zum Schutz des Geflügels vor der schon in einigen Bundesländern aufgetretenen, hochansteckenden Variante H5N8 der Vogelgrippe. Einen solchen Fall habe es im Landkreis bislang noch nicht gegeben, informiert die Pressestelle.
Die Stallpflicht gilt bislang nur in Risikogebieten, heißt es. Das sind vor allem Feuchtgebiete, Rastgebiete von Zug- und Wildvögeln und Gebiete mit einer hohen regionalen Dichte von Geflügelbetrieben.
Diese Gebiete sind von der Stallpflicht ausgenommen
So gibt es einige Städte und Dörfer im Altkreis Bitterfeld, die von der Stallpflicht nicht betroffen sind, so zum Beispiel Zörbig und die Ortsteile Cösitz, Göttnitz, Löbersdorf, Mößlitz, Priesdorf, Prussendorf, Quetzdölsdorf, Rieda, Schortewitz, Schrenz, Spören, Stumsdorf und Werben; Brehna und Beyersdorf in Sandersdorf-Brehna sowie Brösa und Schwemsal in der Gemeinde Muldestausee.
Im Altkreis Köthen sind von der Stallpflicht ausgenommen: Cattau, Cosa, Cösitz, Dohndorf, Edderitz, Fernsdorf, Gahrendorf, Glauzig, Gnetsch, Görzig, Gröbzig, Großwülknitz, Hohnsdorf, Kleinweißandt, Körnitz, Löbnitz an der Linde, Maasdorf, Pfaffendorf, Piethen, Pilsenhöhe, Pösigk, Radegast, Reinsdorf, Riesdorf, Rohndorf, Station Weißandt-Gölzau, Trebbichau an der Fuhne, Weißandt-Gölzau, Werdershausen, Wieskau, Wörbzig, Zehbitz und Zehmitz.
Stichprobenkontrollen über Einhaltung der Stallpflicht
In diesen Gebieten empfiehlt die Landkreisverwaltung allerdings, im Freiland gehaltenes Geflügel bis auf weiteres in den Stall zu sperren. Die Veterinärbehörde werde stichprobenartig Kontrollen durchführen, ob die Stallpflicht eingehalten wird, informiert die Verwaltung.
Veranstalter von Geflügelausstellungen müssen nun nicht gleich um ihre Ausstellungen fürchten. Aber: Hier könne der Landkreis gemäß der Geflügelpestverordnung nach der Prüfung des einzelnen Falles Auflagen erteilen. Die Stallpflicht betrifft in Anhalt-Bitterfeld 3.485 Geflügelhalter mit etwa 1,42 Millionen Tieren. (mz)